…begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 ist die Vortragende aufgrund ihrer in Österreich ausgeübten selbständigen Tätigkeit jedoch in Österreich beschränkt steuerpflichtig, wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs…
… Wird von einem österreichischen Veranstalter von Vortragsserien eine deutsche GmbH vertraglich verpflichtet, entsprechend qualifizierte Vortragende zu den österreichischen Veranstaltungen zu entsenden, dann unterliegen die hiefür vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen keinem inländischen Steuerabzug, wenn für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte vorliegt und wenn gemäß…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…
…Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Work-Shops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…
…dass die Vorträge wissenschaftlichen Inhalt haben, vermag nicht zu bewirken, dass der Wissenschaftler nicht mehr als "Vortragender" im Sinn der genannten Gesetzesstelle eingestuft werden könnte. Auch wenn die Vortragseinnahmen bloß als Kostenersatz gewährt werden, verlieren sie nicht den Charakter als Betriebseinnahme. Denn die Tätigkeit der…
… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" nicht in engem Wortsinn verstanden werden kann, sondern jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit umfasst. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht…
Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…
…dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere…
…Vortragsleistungen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, können die Vorträge nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als steuerfrei behandelt werden. Sonst besteht für die ausländischen Vortragenden die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn sie mit ihren Inlandsumsätzen die S 40.000,00 Grenze des § 21 Abs. 6 UStG…
Ausländische Gastvortragende, die von einer österreichischen GmbH zur Abhaltung von Vorträgen verpflichtet werden, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit dem vollen Betrag der hiefür erzielten Einnahmen der 20%igen Abzugsteuer. Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie z.B. die Übernahme von…
Die offenbar von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer…
Werden von einem österreichischen Institut Gastreferenten aus Deutschland, den Niederlanden und den USA für die Abhaltung von kurzfristigen Lehrveranstaltungen verpflichtet, wobei kein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird sondern eine freiberufliche Mitwirkung vorgesehen ist, so besteht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG Steuerabzugspflicht hinsichtlich der…
…8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184…
…ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler oder Vortragender im Steuerabzugsweg geltend zu machen. Sollte das DBA-USA daher die Besteuerungsansprüche Österreichs nicht einschränken und sollte weiters die Lehrtätigkeit der Opernsängerin im Rahmen ihres künstlerischen Wirkens erfolgen (bzw. nicht als unterrichtende, sondern als vortragende Tätigkeit eingestuft werden)…
Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…
… 99 EStG so auslegen, dass jene Österreicher, die an den Veranstaltungen der KEG teilnehmen und die - aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie - unmittelbar die Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen deutschen Vortragenden zahlen, für einen 20%igen Steuerabzug zu sorgen haben. 29. November 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…Frage der steuerlichen Erfassung der Honorare in den ausländischen Staaten nachgegangen werden. Hinsichtlich der deutschen Fachkräfte wäre eine Steuerentlastung in Österreich nur dann möglich, wenn deren Tätigkeit als unterrichtende Tätigkeit und nicht als vortragende Tätigkeit eingestuft wird. Die Abgrenzung richtet sich nach den in AÖFV…