Findok · EAS-Auskünfte
EAS 205
Vorträge niederländischer und belgischer Physikotherapeuten
geltende FassungEAS-AuskunftW 2058/2/1-IV/4/92vom 27.11.1992
Wortlaut laut Findok
In den Niederlanden und in Belgien ansässige
Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich
hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung
(z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel
15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung
freizustellen. Tritt hierbei ein inländischer Physikotherapeut als
Veranstalter auf, kann nach Maßgabe des BMF-Erlasses vom 20. Dezember
1985, AÖFV. Nr. 31/1986 idF AÖFV. Nr. 364/1988, der nach § 99
EStG vorzunehmende Steuerabzug unterbleiben.
Sind die umsatzsteuerlichen "Abnehmer" der
Vortragsleistungen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, können die
Vorträge nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als
steuerfrei behandelt werden. Sonst besteht für die ausländischen
Vortragenden die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn sie mit ihren
Inlandsumsätzen die S 40.000,00 Grenze des § 21 Abs. 6 UStG
überschreiten.
27. November
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 14 DBA B (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belgien (Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- u. Grundsteuer), BGBl. Nr. 415/1973
SteuerfreistellungFreistellungVortragenderfeste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungfeste örtliche EinrichtungAbzugssteuerAbzugsbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2058/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18229
- Gültig
- 27.11.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF