Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1135
Inländische Bildungs-KEG mit deutschen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskunftS 133/2-IV/4/97vom 29.11.1997
Wortlaut laut Findok
Gründen in Deutschland
ansässige Personen in Österreich eine KEG mit dem Ziele, im Wege
dieser Personengesellschaft Vortragstätigkeiten für
Kommunikationstraining und EDV-Training für in Österreich lebende
Privatpersonen abzuhalten, dann stellen die Räumlichkeiten dieser
inländischen KEG für die deutschen Gesellschafter eine
Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO dar, die gleichzeitig als
"ständige Einrichtung" im Sinn des Art. 8 DBA-Deutschland zu werten ist.
Die aus den inländischen Vortragstätigkeiten erzielten Einkünfte
unterliegen damit in Österreich der Besteuerung und sind in Deutschland
insoweit von der Besteuerung freizustellen. Die Besteuerung erfolgt entsprechend
den Grundsätzen der
Bilanzbündeltheorie unmittelbar
durch Veranlagung der deutschen Gesellschafter; dies allerdings auf der
Grundlage einer gegenüber der KEG durchgeführten einheitlichen und
gesonderten Einkünftefeststellung der deutschen Gesellschafter. Aus dem
Umstand, dass nicht die KEG, sondern deren deutsche Gesellschafter mit den
KEG-Einkünften besteuert werden, folgt, dass die KEG keine
Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG in Bezug auf die von ihr ausgezahlten
Honorare treffen kann.
Unter den gegebenen Umständen wäre es im
übrigen eine überspitzte Handhabung der Grundsätze der
Bilanzbündeltheorie, wollte man § 99 EStG so auslegen, dass jene
Österreicher, die an den Veranstaltungen der KEG teilnehmen und die - aus
der Sicht der Bilanzbündeltheorie - unmittelbar die Einkünfte der
beschränkt steuerpflichtigen deutschen Vortragenden zahlen, für einen
20%igen Steuerabzug zu sorgen haben.
29. November
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
PersonengesellschaftBetriebstättebetriebstättenbegründende Räumlichkeitenfeste örtliche EinrichtungVortragenderSteuerfreistellungBilanzbündeltheorieVeranlagungeinheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünftebeschränkte Steuerpflicht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 133/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 14117
- Gültig
- 29.11.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF