Findok · EAS-Auskünfte
EAS 452
Deutsche Gastprofessur
geltende FassungEAS-AuskunftH 2344/2/1-IV/4/94vom 10.06.1994
Wortlaut laut Findok
Erhält ein in Österreich
ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer
deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur",
wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses,
sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die
hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in
Österreich. Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das
Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für
"vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende
Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines
österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass
vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984).
10. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
freier BerufDienstvertragGastprofessorDienstverhältnisVerständigungsverfahrenGastlehrerLehrtätigkeitVortragender
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 2344/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17683
- Gültig
- 10.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF