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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 452

Deutsche Gastprofessur

geltende FassungEAS-AuskunftH 2344/2/1-IV/4/94vom 10.06.1994

Wortlaut laut Findok

Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984). 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

freier BerufDienstvertragGastprofessorDienstverhältnisVerständigungsverfahrenGastlehrerLehrtätigkeitVortragender

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 2344/2/1-IV/4/94
Stammnummer
17683
Gültig
10.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF