RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 740

Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/95vom 24.10.1995

Wortlaut laut Findok

Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine Betriebstätte noch nach Art 14 DBA-Schweiz eine inländische feste Einrichtung begründet. Die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit an Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. 24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstättefeste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungfeste örtliche EinrichtungVortragenderdauerhafte Geschäftseinrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 1109/6/1-IV/4/95
Stammnummer
17042
Gültig
24.10.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF