Findok · EAS-Auskünfte
EAS 740
Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/95vom 24.10.1995
Wortlaut laut Findok
Werden von einem schweizerischen
Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im
psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung)
veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars
in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten
angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO)
eine Betriebstätte noch nach Art 14 DBA-Schweiz eine inländische feste
Einrichtung begründet. Die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit
an Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im
allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste
Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der
Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der
ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz.
24. Oktober
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Inlandsbetriebstättefeste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungfeste örtliche EinrichtungVortragenderdauerhafte Geschäftseinrichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1109/6/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17042
- Gültig
- 24.10.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF