Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1109
Keine Veranlagungspflicht für steuerabzugspflichtige Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/97vom 21.07.1997
Wortlaut laut Findok
Die offenbar von einem deutschen
Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach
§ 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem
inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für
Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG.
steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur
Einkommensteuer zu veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen
österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen, ist
unzutreffend. Beschränkt Steuerpflichtige, die nur derartige
abzugspflichtige Einkünfte in Österreich beziehen, unterliegen in
Österreich keiner Pflichtveranlagung.
21. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 29/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14435
- Gültig
- 21.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF