Findok · EAS-Auskünfte
EAS 764
Unterrichtstätigkeit oder Vortragstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskunftH 3455/2/2-IV/4/95vom 21.11.1995
Wortlaut laut Findok
Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und
anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen
Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als
Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland
inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht)
oder als Unterrichtstätigkeit (die gemäß der gleichen
Abkommensbestimmung Steuerfreistellung in Österreich und Steuerpflicht in
Deutschland zur Folge hat) einzustufen ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die
für den konkreten Einzelfall nicht im EAS-Verfahren entschieden werden
kann. Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr.
184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung
erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz
überlassen werden.
Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in
Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird erwartet werden
können, dass eine sachgerecht vorgenommene Eigenbeurteilung durch den
Steuerpflichtigen in Verbindung mit dem Nachweis der steuerlichen Erfassung in
einem der beiden Staaten von den Abgabenbehörden der beiden Staaten
anerkannt werden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Sache im Wege
eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Lösung
zugeführt werden müssen.
21. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 3455/2/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 16825
- Gültig
- 21.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF