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107 Treffer1360 msnur geltende Fassungen
EAS 1641Engagement eines italienischen Ensembles mit 2 englischen Solisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4522/4-IV/4/0014.04.2000

…12 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens und gemäß Artikel 12 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung zu entlasten. Allerdings wären diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen aus Italien und Großbritannien (auf den Vordrucken ZS-I2 und ZS-GB1; erhältlich bei der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion in Wien) erforderlich…

EAS 268Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/9314.05.1993

…AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, nur dann unterbleiben, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-GB1 beigebracht wird; bringt der zuständige britische Inspector of Taxes bei Erteilung einer solchen Bestätigung zum Ausdruck, dass die Steuerpflicht in Großbritannien auf Beträge eingeschränkt ist, die nach…

EAS 252Britische Betriebsberatung und "vorsorglicher Steuerabzug"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/1-IV/4/9330.03.1993

…des Steuerabzuges gem. § 99 EStG unmittelbar an der Quelle erfolgen, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 vorliegt. In dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird seitens der britischen Steuerverwaltung im übrigen auch mitgeteilt, ob auf die "subject to tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des…

EAS 1372Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf britische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9823.11.1998

…Erfassung in Österreich mitgeteilt wird. Liegt keine inländische Betriebstätte für das ausländische Unternehmen vor, dann müsste jedenfalls eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 als Beleg für die berechtigte Unterlassung des Steuerabzuges beigebracht werden. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 121Britische Bühnenbildner bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1005/1/2-IV/4/9228.04.1992

…wird von dem zur Entscheidung zuständigen österreichischen Finanzamt als Nachweis über die Abkommensberechtigung gemäß AÖF Nr. 31/1986 idF. 364/1988 eine amtliche britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 abzuverlangen sein. 28. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 253Auslandslizenzen eines inländischen Schallplattenvertriebes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 803/2/1-IV/4/9308.04.1993

…364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im Verhältnis zu Deutschland und Großbritannien bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-BRD1 und ZS-GB1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach…

EAS 48Steuerentlastung bei Lizenzgebührenzahlungen an ausländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/110-IV/4/9127.11.1991

…364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im Verhältnis zu Großbritannien und Niederlande bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-GB1 und ZS-NL1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach…

EAS 3269Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung bei laufender Geschäftsverbindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0130-IV/4/201222.02.2012

…Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Ein solcher jährlicher Abschlussbeleg wird dem ausländischen Einkünfteempfänger aber auch tatsächlich zu übermitteln sein (ohne dass dies einer Beibringung eines neuerlichen Vordruckes für diesen Jahreszeitraum bedarf). Durch EAS 3097 sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt…

EAS 3047Überwiegende Heimarbeit für den österreichischen Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0895-IV/4/200924.04.2009

…allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 24…

EAS 1575Luxemburgischer Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 28/1-IV/4/9920.12.1999

…auch das VwGH Erk. 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländischer fester Einrichtung). Die Ansässigkeit in Luxemburg müßte allerdings auf dem Vordruck ZS-L1 nachgewiesen werden. 20. Dezember 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1563Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen bei vierjähriger Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/9922.11.1999

…Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie der vorliegenden EAS-Auskunft dem zuständigen österreichischen Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien);…

EAS 1610Gewinnausschüttung an eine deutsche GMBH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/0013.03.2000

…Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt. Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…DBA-UdSSR von der österreichischen Lohnbesteuerung freizustellen. Allerdings ist die Vorlage einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-SU2 erforderlich. Sobald das am 13.4.2000 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland in Wirksamkeit tritt (es wird damit gerechnet, dass dies im Jahr 2002 der Fall…

EAS 1536Entgelt für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/7-IV/4/9927.09.1999

…28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 - Entgelte für Rechte schlechtin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 voraus. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist. Allerdings müsste eine derartige Sachverhaltsbeurteilung von den Steuerverwaltungen beider Staaten übereinstimmend getroffen werden (Beibringung einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-SU2). Das geschilderte Sachverhaltsbild spricht allerdings dagegen, dass in Österreich beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist. Denn auch…

EAS 1704Liquidation einer inländischen Tochtergesellschaft einer niederländischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 104/1-IV/4/0014.08.2000

…steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen. 14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 3313Arbeitskräftegestellung durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0811-IV/4/201221.12.2012

…Vordrucken ZS-RD1 bzw. ZS-RE1 nach wie vor ein durchaus gangbarer Weg ist. Denn dies kann vor allem dann von Bedeutung sein, wenn eine ausländische Abgabenbehörde durch interne Anweisungen zwar zur Erteilung von Bestätigungen auf dem langjährig in Verwendung stehenden allgemeinen DBA-Entlastungsvordruck ZS…

EAS 2848Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/E001-IV/4/200722.05.2007

…wenn die US-Verwaltung nicht auf dem Vordruck selbst ihre Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, sondern wenn hierzu von der US-Verwaltung ein gesondertes Dokument ausgestellt wird und wenn dies auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 vom Einkünfteempfänger in geeigneter Form dokumentiert wird (zB durch Anheften…

EAS 2793Pensionsbesteuerung bei angeblicher Ansässigkeitsverlegung nach Zypern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0602-IV/4/200620.11.2006

…Den auszahlenden Stellen muss ein von der zypriotischen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegen. Für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn der Entlastungsverordnung wird auf EAS 2088 in einem vergleichbaren Fall mit Südafrika hingewiesen: Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit…

EAS 1736Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/0009.10.2000

…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…