…12 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens und gemäß Artikel 12 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung zu entlasten. Allerdings wären diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen aus Italien und Großbritannien (auf den Vordrucken ZS-I2 und ZS-GB1; erhältlich bei der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion in Wien) erforderlich…
…AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, nur dann unterbleiben, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-GB1 beigebracht wird; bringt der zuständige britische Inspector of Taxes bei Erteilung einer solchen Bestätigung zum Ausdruck, dass die Steuerpflicht in Großbritannien auf Beträge eingeschränkt ist, die nach…
…des Steuerabzuges gem. § 99 EStG unmittelbar an der Quelle erfolgen, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 vorliegt. In dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird seitens der britischen Steuerverwaltung im übrigen auch mitgeteilt, ob auf die "subject to tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des…
…Erfassung in Österreich mitgeteilt wird. Liegt keine inländische Betriebstätte für das ausländische Unternehmen vor, dann müsste jedenfalls eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 als Beleg für die berechtigte Unterlassung des Steuerabzuges beigebracht werden. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…wird von dem zur Entscheidung zuständigen österreichischen Finanzamt als Nachweis über die Abkommensberechtigung gemäß AÖF Nr. 31/1986 idF. 364/1988 eine amtliche britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 abzuverlangen sein. 28. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird, anerkannt werden können. Wird die Leistung aber nicht über eine inländische Betriebsstätte erbracht, so muss jedenfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung (im Fall von Großbritannien auf dem Formblatt ZSGB1) als Beleg für die berechtigte Unterlassung des Steuerabzugs beigebracht werden (vgl. EAS 1372, BMF vom 23.11.1998)…
…364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im Verhältnis zu Deutschland und Großbritannien bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-BRD1 und ZS-GB1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach…
…364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im Verhältnis zu Großbritannien und Niederlande bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-GB1 und ZS-NL1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach…
…Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.
…nbsp; Hinweise zu Seite 1: Der Vordruck ist zur Verwendung für alle in Kapitel 11 behandelten Fälle vorgesehen und wird bei persönlichen Privilegien entweder vom Begünstigten oder in seinem Namen von einer besonderen Stelle der Internationalen Organisation ausgefüllt. Wird die Eingangsabgabenbefreiung für ein Kraftfahrzeug beantragt…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…
Anlage 2 Muster der Einfuhrbescheinigung [Grafik] Altes Formular - Restbestände werden aufgebraucht [Grafik] [Grafik]
Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: | | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: | | Sachbearbeiter: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | | Warenort: | TIN: | Adresse: | | Plz/Ort: |…
Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
11. Vordrucke 11.1. Mustervordrucke der Anhänge der EU-Verordnungen | Anhang Nr. | Gegenstand | Verordnung | 33-03 | Mitteilung an den bürgenden Verband | UZK-DA | 33-04 | Berechnungsvordruck | UZK-DA | 33-05 | Verfahrensübernahmeerklärung | UZK-DA…
5.10. Formular "CAD FORM ONE" (Ministerium für Zivilluftfahrt - Hongkong) [Grafik]
Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]