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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1536

Entgelt für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes

geltende FassungEAS-AuskunftI 16/7-IV/4/99vom 27.09.1999

Wortlaut laut Findok

Entgelte, die an eine schweizerische Kapitalgesellschaft für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes in Österreich hinsichtlich eines Finanzdienstleistungsproduktes gezahlt werden, lösen für das schweizerische Unternehmen beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich aus, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 im Abzugsweg zu erfüllen ist. Denn Enkünfte aus der Überlassung von Rechten fallen unter § 28 Abs. 1 Z. 3 EstG 1988 und führen bei Rechtsverwertung in inländischen Betriebstätten, im vorliegenden Fall in den Betriebstätten des inländischen Berechtigten, zur inländischen Steuerpflicht. Allerdings verpflichtet Artikel 7 des DBA-Schweiz derartige EInkünfte, die einer in der Schweiz im Sinn des DBA ansässigen Gesellschaft als deren Einkünfte zuzurechnen sind, von der inländischen Besteuerung zu entlasten. Artikel 12 (Lizenzgebühren) gelangt nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung nur Entgelte für die Nutzung gewerblicher oder künstlerischer Urheberrechte, also für die Nutzungsüberlassung von "geistigem Eigentum" und nicht - wie § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 - Entgelte für Rechte schlechtin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 voraus. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

LizenzgebührenAnsässigkeitsbescheinigungVordruck ZS-CH2

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 16/7-IV/4/99
Stammnummer
2788
Gültig
27.09.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF