Findok · EAS-Auskünfte
EAS 268
Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/93vom 14.05.1993
Wortlaut laut Findok
Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft
einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach
Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner
Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus
(Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für
diesen Zeitraum die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4
DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen
Doppelbesteuerungsabkommens wäre diesfalls nur dann zulässig, wenn
für die Dauer des Aufenthaltes in Großbritannien eine
"Ansässigkeit" in Großbritannien begründet wird. Denn
gemäß Artikel 1 DBA-Großbritannien ist dieses Abkommen nur auf
Personen anwendbar, die in einem oder in beiden Staaten ansässig
sind.
Die von der inländischen Niederlassung fortgezahlten
Bezüge unterliegen nach österreichischem Recht wegen Vorliegens des
"Verwertungstatbestandes" (§ 98 Z. 4 EStG) weiterhin dem Lohnsteuerabzug,
der diesfalls nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht
fortzuführen wäre; er könnte unter Berufung auf das
DBA-Großbritannien gemäß Erlass vom 28. Jänner 1986,
AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, nur dann unterbleiben, wenn eine britische
Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-GB1 beigebracht wird; bringt der
zuständige britische Inspector of Taxes bei Erteilung einer solchen
Bestätigung zum Ausdruck, dass die Steuerpflicht in Großbritannien
auf Beträge eingeschränkt ist, die nach Großbritannien
überwiesen werden (Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien), könnte die
Steuerfreistellung nur für diese Auslandsüberweisungen in Anspruch
genommen werden.
14. Mai
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 1 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 3 Abs. 2 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 4 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
ArbeitnehmerentsendungAuslandsentsendungWohnsitzaufgabeLohnsteuerAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisFreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/4/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18124
- Gültig
- 14.05.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF