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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 268

Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/93vom 14.05.1993

Wortlaut laut Findok

  Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wäre diesfalls nur dann zulässig, wenn für die Dauer des Aufenthaltes in Großbritannien eine "Ansässigkeit" in Großbritannien begründet wird. Denn gemäß Artikel 1 DBA-Großbritannien ist dieses Abkommen nur auf Personen anwendbar, die in einem oder in beiden Staaten ansässig sind. Die von der inländischen Niederlassung fortgezahlten Bezüge unterliegen nach österreichischem Recht wegen Vorliegens des "Verwertungstatbestandes" (§ 98 Z. 4 EStG) weiterhin dem Lohnsteuerabzug, der diesfalls nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht fortzuführen wäre; er könnte unter Berufung auf das DBA-Großbritannien gemäß Erlass vom 28. Jänner 1986, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, nur dann unterbleiben, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-GB1 beigebracht wird; bringt der zuständige britische Inspector of Taxes bei Erteilung einer solchen Bestätigung zum Ausdruck, dass die Steuerpflicht in Großbritannien auf Beträge eingeschränkt ist, die nach Großbritannien überwiesen werden (Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien), könnte die Steuerfreistellung nur für diese Auslandsüberweisungen in Anspruch genommen werden. 14. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ArbeitnehmerentsendungAuslandsentsendungWohnsitzaufgabeLohnsteuerAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/4/1-IV/4/93
Stammnummer
18124
Gültig
14.05.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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