Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1736
Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/00vom 09.10.2000
Wortlaut laut Findok
Hat ein österreichisches
Unternehmen die Entgelte an einen in der Schweiz ansässigen Konsulenten der
Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG unterzogen (die Vornahme dieses
Steuerabzuges stellt für sich alleine betrachtet keinen Verstoß gegen
das österreichisch-schweizerische DBA dar), dann ist der schweizerische
Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen
Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten
Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den
vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen
Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem
Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die
Refundierung an den Schweizer vornimmt ist unzulässig.
09. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4282/51-IV/4/00
- Stammnummer
- 2397
- Gültig
- 09.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF