…sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen, hindert nicht, einen Vertreter als inländische personenbezogene Betriebstätte zu werten. Denn auch eine betriebstättenbegründende Verkaufsniederlassung muss sich - wie der ständige Vertreter - genauestens an die von der Zentrale vorgegebenen Weisungen halten. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische Kunden anwirbt. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch in Österreich ansässige freie…
…Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, sodass diesfalls das österreichische Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein…
…in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in Wien als bloße Schlafstelle zur Verfügung gestellten Kleinwohnung, die in keiner Weise der Berufsausübung des Konsulenten in Österreich dient, würde nicht die Qualifikation einer "Betriebstätte" zukommen. Wenn allerdings…
…für eine anders lautende Beurteilung sein, wenn hiedurch der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung genommen wird und im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars (Zitierung gem. Stand: September 1992) zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens "alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich" nur durch das…
…Auffassung vertreten, dass der leitende Gesichtspunkt für das Verständnis des "ständigen Vertreters" der sein muss, ob eine ausländische Firma im Inland regelmäßig Geschäfte durch einen im Inland ansässigen Vertreter macht. Daher ist aus Sicht des BFH nach innerstaatlichem Recht "ein inländischer Gewerbetreibender, der von einem…
…Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen…
…dass eine bloß vorübergehende Vertretertätigkeit diese Voraussetzung nicht erfüllt, fügt aber gleichzeitig hinzu, dass es nicht möglich ist, die Häufigkeit der Vertreteraktivitäten generalisierend zu quantifizieren, ab der man zum Vorliegen einer Vertreterbetriebstätte gelangen kann. Für Österreich ist Richtschnur, ob durch den Vertretereinsatz eine Vertriebstätigkeit in…
…Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen…
…der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009 a [1] Redaktionelle Anmerkung…
…5 Abs. 4 DBA-Belgien für das vertretene Unternehmen beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus. Zur Frage, ob bei einem Repräsentanten, der Bestellungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die ausländische Firmenzentrale entgegennimmt, von einer Verkaufsabschlussvollmacht gesprochen werden kann, wurde bereits unter EAS 877 Stellung genommen…
…1995 bis November 1999 die Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann von der Besteuerung freizustellen, wenn sie im Rahmen einer in Russland unterhaltenen Repräsentanz im Sinne von…
…Ausstellern vereinnahmten Mieten, in erster Linie als Ertrag aus der Verwertung der dem österreichischen Unternehmen für die Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know…
…dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und…
…obgleich durch ihn der österreichische Markt in gleicher Weise wie bei Bestand jener Zweigniederlassung betreut wird, für die nach den Sachverhaltsannahmen dieses Beispiels ein Gewinnanteil von 30 Mio. sachgerecht wäre. In diesem Fall müsste durch eine steuerliche Erfassung des ausländischen Unternehmens der noch fehlende Gewinnteil…
…10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...." bezieht sich nur auf Fälle, in denen das ausländische Unternehmen über keine örtliche Betriebstätte…
…wird auf die für beschränkt Steuerpflichtige geltende 10%ige Mindestlohnsteuer Bedacht zu nehmen sein. Für jene Bezugsteile, die dem deutschen Besteuerungsanspruch unterliegen, kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) der Lohnsteuerabzug in Österreich unterbleiben (§ 4 Abs…
…10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen berechtigt wäre), eine inländische Betriebstätte begründet. 31. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebstättencharakter angesehen werden; im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein…
…Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das deutsche Unternehmen würde mit seinen Gewinnen aus den österreichischen Verkaufsgeschäften ohnedies in Deutschland besteuert werden, kann man daher nicht seiner Mitwirkungspflicht an den Untersuchungen eines österreichischen Finanzamtes über den tatsächlichen Ablauf der Verkaufsgeschäfte in Österreich…