Findok · EAS-Auskünfte
EAS 668
Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/95vom 05.07.1995
Wortlaut laut Findok
Werden die Geschäfte einer
österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen
Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in
Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann
unterliegen die in die USA fließenden
Geschäftsführervergütungen gemäß
§ 98 Z. 2 EStG
(Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung.
Allerdings steht der Geltendmachung dieses
inländischen Besteuerungsanspruches Artikel X DBA-USA entgegen. Denn nach
dem in Abschn. 24 des Durchführungserlasses (AÖF Nr. 61/1961)
enthaltenen Auslegungsgrundsatz darf Österreich Besteuerungsansprüche,
die ausschließlich auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes
entstehen, nicht wahrnehmen. Nur soweit die Bezüge auf tatsächlich in
Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen (und 3.000 US-Dollar
übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht.
Gemäß
§ 42 Abs. 2 EStG erfordert dies bei einem beschränkt
Steuerpflichtigen jedoch erst bei Überschreitung des Grenzbetrages von S
37.000 die Abgabe einer Steuererklärung.
5. Juli
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
GeschäftsleitungGeschäftsführerGeschäftsführerbezügeGeschäftsführervergütungGeschäftsführertätigkeitTätigkeitsstaatTätigkeitsortGeschäftsleitung im Inland
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/17-IV/4/95
- Stammnummer
- 17076
- Gültig
- 05.07.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF