…der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes) unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich…
…Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten wird…
…der Weise veräußert, dass am 14. Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen…
Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende…
…sind wohl Indizien für eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes (Gründe für die britische Wohnsitznahme, Lebensumstände, Freundes- und Bekanntenkreis, berufliche Aktivitäten, Einkommens- und Vermögenslage usw.) nicht ersetzen. Es wird daher jedenfalls anzuraten sein, gegebenenfalls unter Herstellung des Einvernehmens mit dem österreichischen…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
…ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das…
…von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte dürfen bei der Veranlagung dieses Jahres auch nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich angesetzt werden, da die Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-D nur dem "Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener Staat…
…unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies deshalb, weil Art. 13 Abs. 1 DBA-Ungarn seinerseits auf die in Artikel 6 Abs. 2 des DBA enthaltene Definition des unbeweglichem Vermögens verweist…
…sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des …
…falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte…
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des …
…in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft, dass in diesem Fall eine Verlegung des Lebensmittelpunktes im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung…
…der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn der Wohnsitz in Österreich aufgegeben wird und ein Wechsel in die "beschränkte Steuerpflicht" eintritt. Ob diese Gegebenheiten im Einzelfall tatsächlich vorliegen, ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen…
…auf türkischem Staatsgebiet gelegen ist und nur 4 bis 5 Aufenthalte bei der Konzerngesellschaft in Wien vorgesehen sind, dann sind die auf die Arbeit in der Türkei entfallenden Bezüge gemäß Artikel 15 des österreichisch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen; und zwar sowohl dann…
…Wohnung) erwirtschaftet werden, als auch Arbeitslohneinkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Arbeit für einen österreichischen Arbeitgeber. Eine finanzbehördliche Bewilligung für die Steuerfreistellung ist nicht erforderlich; wohl aber die eigenständige Führung des in § 2 der Verordnung geforderten Verzeichnisses. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie ernst gemeint sich eine als…
…benutzt wird. Verlegen Abgabepflichtige ihren Hauptwohnsitz in das Ausland, wobei der inländische Wohnsitz nur mehr für Urlaubszwecke (nicht länger als 70 Tage pro Jahr) benutzt wird, dann tritt der Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
…aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz in Österreich aufgegeben worden ist und weil wegen Übertrittes in die beschränkte Steuerpflicht keine österreichische DBA-Ansässigkeit mehr gegeben sein konnte. 29. April 2002 Für den Bundesminister…