Findok · EAS-Auskünfte
EAS 425
Pensionszahlungen aus Deutschland und aus den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskunftW 2312/1/1-IV/4/94vom 05.04.1994
Wortlaut laut Findok
Bei Verlegung des Wohnsitzes aus Deutschland nach
Österreich ergibt sich für Pensionzahlungen aus Deutschland und aus
den Niederlanden folgende rechtliche Situation:
Eine aus der Beamtenversorgung des Niedersächsischen
Landesverwaltungsamtes gezahlte Pension ist in Österreich gemäß
Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (unter
Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Gleiches gilt
gemäß Artikel 20 des österreichisch-niederländischen
Doppelbesteuerungsabkommens für eine aus öffentlichen Kassen der
Niederlande zufließende Pension (einschließlich
Sozialversicherungspensionen).
Eine Rente, die von einer niederländischen
Lebensversicherungsgesellschaft gezahlt wird, unterliegt hingegen
gemäß Artikel 22 des österreichisch-niederländischen
Doppelbesteuerungsabkommens nach Maßgabe des inländischen Rechtes der
österreichischen Besteuerung. Hierbei wird jener Steuersatz angewendet, der
nach dem österreichischen Steuertarif auf das Gesamteinkommen entfällt
(Progressionsvorbehalt). Diese Rente ist auf Grund des
Doppelbesteuerungsabkommens von der niederländischen Abzugsbesteuerung
freizustellen.
5. April
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 20 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 22 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
WohnsitzverlegungFreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltPensionRentenAbzugssteuerSteuerabzugSteuerentlastung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2312/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17827
- Gültig
- 05.04.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF