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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 425

Pensionszahlungen aus Deutschland und aus den Niederlanden

geltende FassungEAS-AuskunftW 2312/1/1-IV/4/94vom 05.04.1994

Wortlaut laut Findok

  Bei Verlegung des Wohnsitzes aus Deutschland nach Österreich ergibt sich für Pensionzahlungen aus Deutschland und aus den Niederlanden folgende rechtliche Situation: Eine aus der Beamtenversorgung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes gezahlte Pension ist in Österreich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Gleiches gilt gemäß Artikel 20 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für eine aus öffentlichen Kassen der Niederlande zufließende Pension (einschließlich Sozialversicherungspensionen). Eine Rente, die von einer niederländischen Lebensversicherungsgesellschaft gezahlt wird, unterliegt hingegen gemäß Artikel 22 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Maßgabe des inländischen Rechtes der österreichischen Besteuerung. Hierbei wird jener Steuersatz angewendet, der nach dem österreichischen Steuertarif auf das Gesamteinkommen entfällt (Progressionsvorbehalt). Diese Rente ist auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens von der niederländischen Abzugsbesteuerung freizustellen. 5. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

WohnsitzverlegungFreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltPensionRentenAbzugssteuerSteuerabzugSteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 2312/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17827
Gültig
05.04.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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