Findok · EAS-Auskünfte
EAS 666
Deutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/7-IV/4/95vom 05.07.1995
Wortlaut laut Findok
Wenn im Ausland ansässige Personen mit
inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im
Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist
Österreich grundsätzlich nur im Fall einer
Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch
eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die
österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS 628).
Eine andere Beurteilung ist allerdings dann anzustellen,
wenn der im Ausland ansässige Geschenkgeber im Zeitpunkt der Schenkung die
österreichische
Staatsbürgerschaft besaß
und mittlerweile eine
Verlegung des Hauptwohnsitzes nach
Österreich eingetreten ist. Denn wenn Österreich zum
Ansässigkeitsstaat geworden ist, dann wird es in der Regel Aufgabe
Österreichs sein, internationale Doppelbesteuerungen auch dann zu
beseitigen, wenn das Ausland keine Gegenseitigkeit übt.
In einem solchen Fall erscheint auf der Grundlage des
VwGH-Erkenntnisses vom 27. Nov. 1978, Zl. 2957/78, auch eine in die Zeit der
Nichtansässigkeit rückwirkende Entlastung sachlich gerechtfertigt,
wenn diese Entlastung Inhalt der üblichen Staatenpraxis bei
Doppelbesteuerungsabkommen ist. Hätte vor der Verlegung des Hauptwohnsitzes
nach Österreich ein an der üblichen Staatenpraxis
(OECD-Musterabkommen) orientiertes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem
ausländischen Staat bestanden, dann hätte bei einem Zweitwohnsitzer im
wesentlichen nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches
Betriebsvermögen besteuert werden dürfen. Dieses Ergebnis kann daher
in einem solchen Fall (nachträgliche Hauptwohnsitzbegründung durch
einen österreichischen Staatsbürger) auch auf der Grundlage von §
48 BAO herbeigeführt werden.
5. Juli
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 48 BAOinländischer ZweitwohnsitzSteuerentlastungReziprozitätWohnsitzverlegungWohnsitzwechselLiegenschaftsvermögen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/7-IV/4/95
- Stammnummer
- 17073
- Gültig
- 05.07.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF