Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2023
Eintritt des Todes kurz nach Verlegung des Hauptwohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/5-IV/4/02vom 26.03.2002
Wortlaut laut Findok
Hat
sich eine 90 jährige Witwe mit deutscher und österreichischer
Staatsbürgerschaft, mit österreichischem Liegenschaftsbesitz (Haus und
Jagdpacht) und mit einem regelmäßig alternativ benützten
Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in
Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der
hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung einer
24-Stunden-Betreuung im 3-Schicht-Betrieb durch das Pflegepersonal eines nahe
gelegenen Rehabilitationszentrums) gänzlich zu ihrer Tochter nach
Österreich zu ziehen und wird dieser Entschluss nach Beendigung aller
Vorbereitungen am 1. Juli 2001 auch tatsächlich ausgeführt (Anreise
mit PKW), dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach
Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare
Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht
schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der
Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes)
unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich verlegt, dann
kann ein kurz darnach unvorhergesehen eingetretener Tod nicht rückwirkend
dieses am 1. Juli 2001 verwirklichte Sachverhaltsbild verändern.
26.
März 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 1 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/5-IV/4/02
- Stammnummer
- 1862
- Gültig
- 26.03.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF