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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2023

Eintritt des Todes kurz nach Verlegung des Hauptwohnsitzes

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/5-IV/4/02vom 26.03.2002

Wortlaut laut Findok

Hat sich eine 90 jährige Witwe mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft, mit österreichischem Liegenschaftsbesitz (Haus und Jagdpacht) und mit einem regelmäßig alternativ benützten Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung im 3-Schicht-Betrieb durch das Pflegepersonal eines nahe gelegenen Rehabilitationszentrums) gänzlich zu ihrer Tochter nach Österreich zu ziehen und wird dieser Entschluss nach Beendigung aller Vorbereitungen am 1. Juli 2001 auch tatsächlich ausgeführt (Anreise mit PKW), dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes) unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich verlegt, dann kann ein kurz darnach unvorhergesehen eingetretener Tod nicht rückwirkend dieses am 1. Juli 2001 verwirklichte Sachverhaltsbild verändern. 26. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/5-IV/4/02
Stammnummer
1862
Gültig
26.03.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF