Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1386
Ansässigkeitsverlagerung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftSch 367/4-IV/4/98vom 22.12.1998
Wortlaut laut Findok
Hat eine Österreicherin, die bisher
als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in
Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort
ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan
dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen
sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich in die Schweiz
verlagert hat und folglich ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in
Österreich nicht mehr zu besteuern sind. Dass der inländische Wohnsitz
beibehalten und in zeitlicher Hinsicht etwa zu 20% von dem Ehepaar genutzt wird,
wird unter den gegebenen Umständen an der Ansässigkeit in der Schweiz
nichts ändern. Vorsorglich sollte aber dem österreichischen Finanzamt
eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2
übermittelt werden.
22. Dezember
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 367/4-IV/4/98
- Stammnummer
- 30096
- Gültig
- 22.12.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF