…dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an den Beschäftigungsort und damit die Beendigung des Aufwandes für eine doppelte Haushaltsführung zumutbar ist, kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden, vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
…ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das…
…eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes Feriendomizil und als vorgesehener neuerlicher Hauptwohnsitz nach Ablauf der 5 Jahre würde in einem solchen Fall zu keiner anderen Beurteilung Anlass geben. Da es sich bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes allerdings um eine Sachverhaltsfrage handelt, die…
…ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie ernst gemeint sich eine als…
…der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes) unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich…
…voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird und dass auch kein Fall einer Brüssel-Entsendung durch eine österreichische Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt), dann bestehen innerhalb des Kalenderjahres, in dem dieser Wechsel stattgefunden hat, zwei Veranlagungszeiträume. Die…
Ein österreichischer Staatsbürger, der 1988 seinen inländischen Wohnsitz anlässlich einer Auswanderung nach Vorderasien aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon…
…beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art…
Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende…
…von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte dürfen bei der Veranlagung dieses Jahres auch nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich angesetzt werden, da die Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-D nur dem "Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener Staat…
…Wohnung) erwirtschaftet werden, als auch Arbeitslohneinkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Arbeit für einen österreichischen Arbeitgeber. Eine finanzbehördliche Bewilligung für die Steuerfreistellung ist nicht erforderlich; wohl aber die eigenständige Führung des in § 2 der Verordnung geforderten Verzeichnisses. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…auf türkischem Staatsgebiet gelegen ist und nur 4 bis 5 Aufenthalte bei der Konzerngesellschaft in Wien vorgesehen sind, dann sind die auf die Arbeit in der Türkei entfallenden Bezüge gemäß Artikel 15 des österreichisch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen; und zwar sowohl dann…
…0073; ähnlich VwGH 26.11.1991, 91/14/0041). Da im geschilderten Sachverhalt die persönlichen Bindungen zu Österreich infolge des Verbleibens der Familie in Österreich, infolge der häufigen Österreich-Aufenthalte und infolge der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft dominieren, müßten schon sehr gewichtige zusätzliche Umstände vorliegen…
…wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob…
…Der Umstand, dass die Vermögenswerte nicht ertragbringend genutzt werden, kann nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu führen, dass hiedurch ein für den Lohnsteuer-Werbungskostenabzug ausreichender Verursachungszusammenhang mit den inländischen Lohnbezügen hergestellt wird. Verbleibt die Familie während der Inlandsversetzung im Ausland, können im Rahmen…
…genannte DBA-Bestimmung ist allerdings nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht anwendbar, wenn Personen - zB nach Verehelichung mit einem Österreicher - ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer nach Österreich verlagert haben. Dieses Auslegungsergebnis findet auch in Abschn. 29 Abs. 5 des mit den USA seinerzeit abgestimmten Durchführungserlasses…
…Bezugsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich anzusetzen sind, wird bei Prüfung der Veranlagungsvoraussetzungen nach den §§ 39 bzw. 41 EStG mitzuberücksichtigen sein. Der im Jahr 1996 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Mai 1996 gezahlte Bezug ist gemäß der 183-Tage-Klausel des Art.…
…dass trotz Beibehaltung des österreichischen Wohnsitzes sowohl die spanische als auch die österreichische Steuerverwaltung eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien als gegeben ansehen; denn übersiedelt die gesamte Familie für diesen Zeitraum nach Spanien, so spricht vieles für eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…