…Für die Verlegung des Ledigenhaushaltes des alleinstehenden Bw. von Deutschland an den Beschäftigungsort in Tirol wird vom Unabhängigen Finanzsenat daher ein Zeitrahmen im Ausmaß von sechs Monaten als ausreichend betrachtet. Die Beibehaltung des Wohnsitzes (Mietwohnung) und die Führung des Ledigenhaushaltes in Deutschland ab Beginn der…
…§ 4 Tz 350). Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche aus der hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Judikatur erfließt, mit einem Zeitraum von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl…
…dann sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche sich an die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes anlehnt…
…1998, 96/15/0171). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung wird einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96…
…diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von…
…diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von…
…dann sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis, welche sich an die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes anlehnt…
…sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von…
…die Verlegung des Ledigenhaushaltes des alleinstehenden Beschwerdeführers von der Steiermark an den Beschäftigungsort Wien wird vom Bundesfinanzgericht daher ein Zeitrahmen im Ausmaß von sechs Monaten (November 2001 bis April 2012) als ausreichend betrachtet. Die Beibehaltung des Wohnsitzes in der Steiermark und die Führung des Ledigenhaushaltes…
…Richtigkeit des Berufungsvorbringens des Bw. und den Tatbestand der Führung seines Ledigenhaushaltes (Wohnung) in Klagenfurt im Streitjahr 2006 auf. Mit Bedenkenvorhalt vom 15. Februar 2010 wurde das Finanzamt auf diesen im Rahmen des Berufungsverfahrens neu hervorgekommenen Sachverhaltsumstand unter gleichzeitiger Übermittlung der vom Bw. zur Verfügung…
…in Form eines weiteren ledigen Haushaltes unter der Adresse Adr.2, durchgeführt. Diese Sachverhaltsumstände in Bezug auf die vom Bw. im Kalenderjahr 2003 gegründeten zwei "ledigen Haushalte" zeigen unmissverständlich auf, dass nur die Wohnsitzneubegründung in Klagenfurt beruflich veranlasst war. Die Wohnsitzneubegründung bzw. -verlegung des Bw…
…des Bw. außerhalb des Beschäftigungsortes Salzburg in den Streitjahren 2001 und 2002 keine Rede sein, diese war daher auch nach Ansicht des erkennenden Senates nach der gegebenen Sachlage vielmehr ausschließlich als privat veranlasst zu qualifizieren. Als Hauptargumente für die Unzumutbarkeit der Verlegung des ledigen Haushaltes…
…außerhalb der üblichen Entfernung zum Wohnort gelegenen Arbeitsort auf und ist ihm weder die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz noch eine Verlegung der Wohnung an den Ort der Erwerbstätigkeit zumutbar, stellen die Kosten der doppelten Haushaltsführung einschließlich der Heimfahrten nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Werbungskosten dar…
…2009/13/0132). Abzustellen ist jedenfalls auf das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel. Rz 342a: Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die Abgabenbehörde ist in einem solchen…
…doppelte Haushaltsführung vorliegen, als alleinstehend zu beurteilen. Die Pflege des Großvaters mit Pflegestufe 5 ist bei der Bf kein Grund, der gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushalt) der Bf nach Adr2***** nach 6 Monaten nach Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses dort spricht. Es leben und…
…wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist ( VwGH 20.12.2000, 97/13/0111). Nach ständiger Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Frist…
…Mai 2004, 2000/14/0207). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an dem Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten sei (VwGH 20. Dezember 2000, 97/13/0111). Nach ständiger Rechtsprechung werde einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Frist (6 Monate) ab Beginn des…
…3.1992, 88/14/0081). Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung wird einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Heimatort es als zumutbar erachtet, seinen Ledigenhaushalt innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist ab Beginn des Dienstverhältnisses zum Beschäftigungsort zu verlegen (vgl. VwGH 18. Dezember 1997…
…sogar ausdrücklich festgehalten wird, dass es sich um dort „beispielhaft“ aufgezählte Sachverhalte handelt, in welchen die Verlegung des Familienwohnsitzes „und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie“ an den Beschäftigungsort unzumutbar sein soll, was auf den vorliegenden Fall aber ohnehin nicht zutrifft. Abgesehen davon hat sich…