…dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Kammerumlage, die vor 1994 mit einem Hebesatz zwischen 19% und 41% in der vom Gewerbeertrag bescheidmäßig vorgeschriebenen Gewerbesteuer enthalten war, auch nach ihrer strukturellen Neuordnung noch um eine "Steuer gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art" handelt, sodass sie…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
…könnte das Rückzahlungsverfahren vermieden und der Kapitalertragsteuerabzug bereits an der Quelle auf 15% herabgesetzt werden. Auf die erst mit Wirkung ab 2005 zu erwartende Umsetzung der EU-Sparzinsenrichtlinie und die damit verbundenen neuen rechtlichen Gegebenheiten kann erst nach Vorliegen der maßgebenden gesetzlichen Grundlagen eingegangen werden…
…an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die…
…dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und des Vermögenswertes im Fall…
…an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die…
…deutsche Kapitalertragsteuer ist sodann in Österreich nach Maßgabe des Artikels 23 Abs. 2 DBA-Deutschland auf die von den österreichischen Gesellschaftern erhobene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anzurechnen. Was nun den zu über 80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und…
Veräußern die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der…
…Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer die Einkommensteuerpflicht (und eine künftige Erbschaftssteuerpflicht…
…1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die…
…ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe von 91.000 Euro einer deutschen Kapitalertragsbesteuerung einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 14.400 Euro unterworfen (Nettoüberweisung sonach 76.600 Euro)…
…deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen…
Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…
…Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn eine deutsche KG kann - trotz bloß vermögensverwaltender Tätigkeit - diese Begünstigung nicht vermitteln, soweit…
…an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die…
…Anleger in ein Feststellungsverfahren einzubeziehen ist, welche Auswirkung der Eigenschaft eines ständigen Vertreters in Gestalt der inländischen Immobilienverwaltungs-AG zukommt, ob die Einkünfte solche aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb darstellen usw.) einzugehen. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…manager" an dieser Leistungserbringung mitgewirkt, der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft fungiert hat, dann wird damit zu rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem…
Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in den Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25-prozentigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht…