Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1473
Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
geltende FassungEAS-AuskunftQu 2/1-IV/4/99vom 21.06.1999
Wortlaut laut Findok
Im diplomatischen Rang stehende
Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten
internationalen Organisationen sind gemäß
§ 2 des
Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996,
berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für
den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese für ihren
persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Ein persönlicher Gebrauch im Sinn dieser
Gesetzesbestimmung wird auch dann noch gegeben sein, wenn das Kraftfahrzeug den
im Familienverband des Diplomaten lebenden Familienmitgliedern zu deren
Verwendung überlassen wird, vorausgesetzt, daß auch diesen
Familienmitgliedern Diplomatenprivilegien zustehen.
Kauft daher ein bei der OSZE akkreditierter Diplomat im
Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird,
erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000
einen Klein-Pkw, der jedoch hauptsächlich von der Ehegattin benutzt wird,
dann steht für alle drei Kfz-Ankäufe der
Umsatzsteuerentlastungsanspruch zu. Dies trifft nach der geltenden Rechtslage
auch für einen für Jänner 2001 geplanten PKW-Neuankauf zu, der
gleichzeitig mit dem Verkauf des im Dezember 1998 erworbenen PKWs erfolgen soll.
21. Juni
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 2 Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden, BGBl. Nr. 257/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Qu 2/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7420
- Gültig
- 21.06.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF