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KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…muss das Verladen von Gütern durch eine ausreichend große, sicher abschließbare Türe oder Ladeklappe in der Rückwand oder in einer Seitenwand möglich sein und der Aufbau bis nahezu an das hintere Ende eine annähernd gleiche Höhe aufweisen. Kraftfahrzeug (Kfz) (§ 2 Z 1 KFG 1967) Rz…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges im Zeitpunkt der neuerlichen Zulassung zu bemessen. Auf der Website des Versicherungsverbands Österreich kann abgefragt werden, ob eine bestimmte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist (https://gdb.vvo.at/kfz-finanzsperrauskunft/). Rz 234: Gemäß § 6 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…lit. c (sowie Z 1 bzw. lit. a) | Z 1 (inländische Lieferung) | Lieferung eines Kfz unterliegt nach § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften nicht der Umsatzsteuer | In Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden Im diplomatischen…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…eines der beiden Kriterien erfüllt sein, um als Neufahrzeug zu gelten. Beispiel: Kfz 1 wurde vor fünf Monaten erstmals in Betrieb genommen, es wurden jedoch bereits 20.000 km zurückgelegt. Bei Kfz 2 liegt die erste Inbetriebnahme drei Jahre zurück, jedoch sind erst 5.000…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Händlerlistenpreis usw.; siehe Rz 806 bis 817.). Beispiel 3: Ein Taxiunternehmer legtDer Betreiber einer Kfz-Werkstätte kauft ein Kraftfahrzeug nachGebrauchtfahrzeug von einem Zeitraum privater NutzungNichtunternehmer in den Betrieb einder EU und lässt es als Serviceersatzfahrzeug zur kurzfristigen Vermietung zu. Für die Geltendmachung des VergütungsanspruchsDie Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992) Rz 1433: Für ein im Inland zugelassenes, leer oder beladen im inländischen Huckepackverkehr mit der Eisenbahn befördertes Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wird auf Antrag für jede Bahnbeförderung eine Steuerermäßigung…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 lit. b KfzStG 1992 unabhängig vom Erstzulassungsdatum ausschließlich anhand einer Leistungskomponente berechnet (siehe Rz 1506). Bei Kraftfahrzeugen, mit einem Erstzulassungsdatum bis 30. September 2020 wird die Kraftfahrzeugsteuer wie bisher ausschließlich nach der bis 30. September 2020 gültigen…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…23, nach dem Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt. Berechnungsformel: Kfz-Steuer = (Leistung [kW] - 65) x 0,72 Euro + (CO2-Emissionen [g/km] - 115) x 0,72 Euro C.5.2.2.2.1. Extern aufladbare Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1514: Für…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KfzStG 1992 werden Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in den Anwendungsbereich des Kraftfahrzeugsteuergesetzes einbezogen (siehe Rz 2). Da auch Sattelanhänger zu den Anhängern zählen (siehe Rz 2 sowie Rz 28), stellt eine…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für die das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eine Bescheinigung zur Steuerbefreiung bzw. eine Bestätigung betreffend die Einfuhrprivilegien hinsichtlich der Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe ausgestellt hat. Folgende Daten werden aus der Diplomatendatenbank übermittelt: 1.Name der begünstigten Person/Einrichtung (Erwerberdaten) 2.Kfz-Daten (Marke, Type…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| | Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht | 3,5 t < Kfz ≤ 12 t = 1,55 €/t mind. 15 € 12 t < Kfz ≤ 18 t = 1,70 €/t 18 t < Kfz = 1,90 €/t max…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Die Richtlinien zur Normverbrauchsabgabe, Kraftfahrzeugsteuer und zur motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021) stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991, zum KfzStG 1992 sowie zum VersStG 1953 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Abs. 2 KfzStG 1992 gelten Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen als Kraftfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes. Unter dem Begriff "Anhänger" sind auch Sattelanhänger (siehe Rz 28) und Nachläufer zu verstehen. Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Feld J "Art…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes belastet. In der Zulassungsbescheinigung wird es als "Sattelzugfahrzeug" in der Klasse N1 bis N3 ausgewiesen und gilt im Sinne des KfzStG 1992 immer als eigenständiges Kraftfahrzeug. Selbstfahrende Arbeitsmaschine (§ 2 Z 21 KFG 1967) Rz 31: Ein Kraftfahrzeug, das nach seiner…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…keiner widerrechtlichen Verwendung führen. Rz 38: Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges im Inland, welches nach den Vorschriften des KFG 1967 zuzulassen wäre. Ein Kraftfahrzeug unterliegt damit der Steuer ab dem Zeitpunkt…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 und § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 erfüllt. Die Zulassungsverpflichtung und damit die Steuerpflicht dauern solange an, als der dauernde Standort eines Kraftfahrzeuges im Inland ist; längere Fahrten ins Ausland unterbrechen die Steuerpflicht nicht. Beispiel: Der Hauptwohnsitz…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…danach erfolgte Verwendung des Kraftfahrzeuges erfüllt auf kraftfahrzeugsteuerrechtlichem Gebiet den Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992. Auch für die Normverbrauchsabgabe stellt dies eine widerrechtliche Verwendung dar, jedoch rückwirkend mit dem Tag der Einbringung des Kraftfahrzeuges ins Inland. Rz 49…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erfolgte Verwendung des Kraftfahrzeuges erfüllt auf kraftfahrzeugsteuerrechtlichem Gebiet den Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäßElternteil § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992. Auch für die Normverbrauchsabgabe stellt dies eine widerrechtliche Verwendung dar, jedoch rückwirkend mit dem Tag der Einbringung des Kraftfahrzeuges ins InlandHauptwohnsitz im Inland zur…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…