Findok · Richtlinien
KfzBStR 2021
Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinie2024-0.450.492gilt ab 19.06.2024
Inhaltsverzeichnis der KfzBStR 2021
Wortlaut laut Findok
Kraftfahrzeugsteuer
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Kraftfahrzeugtyp /
Rechtslage
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Berechnung (pro Monat)
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Ersatzwerte
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Mindeststeuer (pro Monat)
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Anmerkungen
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KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N)
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Erstzulassung
vor 01.10.2020 M1 /
Erstzulassung
vor 01.10.2020
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kW Verbrennungsmotor - 24 kW
für die ersten 66 kW - 0,682 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
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Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW
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6,82 €
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20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten
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KlassePkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN)
/
Erstzulassung
nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert M1 / Erstzulassung
nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert
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kW Verbrennungsmotor - 24 kW
für die ersten 66 kW - 0,682 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
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Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW
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6,82 €
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KlassePkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN)
/
Erstzulassung
nach 30.09.2020 und WLTP-Wert M1 /
Erstzulassung
nach 30.09.2020 und WLTP-Wert
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(kW Verbrennungsmotor - 65 kW) x 0,72 €
+
(CO2-Ausstoß - 115) x 0,72 €
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LeistungLeistung des Verbrennungsmotors 85 kW
bzw.
WLTP-Wert von 125 g/km des Verbrennungsmotors 85 kW
oder
WLTP-Wert von 125 g/km
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mind. 5 kW und mind. 5 g/km CO2 anzusetzen
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Beginnend mit 1.1.2021 werden jährlich der Wert 115 g um den Wert 3 und der Wert 65 kW um den Wert 1 abgesenkt
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Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht)
/
Erstzulassung
vor 01.10.2020
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kW Verbrennungsmotor - 24 kW
für die ersten 66 kW - 0,682 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
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Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW
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6,82 €
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20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten
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Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht)
/
Erstzulassung
nach 30.09.2020
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kW Verbrennungsmotor - 24 kW
für die ersten 66 kW - 0,682 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
(höchstens 80 €)
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Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW
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6,82 €
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Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht
(z.B. Klassen L6e, L7e, N1)
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kW Verbrennungsmotor - 24 kW
für die ersten 66 kW - 0,682 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
für die weiteren 20 kW - 0,726 €
(höchstens 80 €)
für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 €
(höchstens 80 €)
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Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW
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6,82 €
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KlasseL1e - L5e /
Erstzulassung
vor 01.10.2020
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Hubraum cm3 x 0,0275 €
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Hubraum von 350 cm3
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Keine
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KlasseL1e - L5e /
Erstzulassung
nach 30.09.2020
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(Hubraum cm3 - 52 cm3) x 0,014 €
+
(CO2-Ausstoß - 52) x 0,2 €
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Hubraum von 350 cm3
bzw.
WMTC-Wert von 85 g/kmoder
WLTP-Wert von 85 g/km
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mind. 10 g/km CO2 anzusetzen
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Kraftfahrzeuge
über 3,5 t Gesamtgewicht
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3,5 t < Kfz ≤ 12 t = 1,55 €/t
mind. 15 €
12 t < Kfz ≤ 18 t =
1,70 €/t
18 t < Kfz =
1,90 €/t
max. 80 €
für Anhänger max. 66 €
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Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 8 t
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15 €
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.450.492
- GZ der Erstfassung
- 2021-0.410.665
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 89/2021
- Stammnummer
- 80026
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 19.06.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF