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Findok · Richtlinien

KfzBStR 2021

Kraftfahrzeugsteuer

geltende FassungRichtlinie2024-0.450.492gilt ab 19.06.2024

Inhaltsverzeichnis der KfzBStR 2021

Wortlaut laut Findok

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten | KlassePkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN) / Erstzulassung nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert M1 / Erstzulassung nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | | KlassePkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN) / Erstzulassung nach 30.09.2020 und WLTP-Wert M1 / Erstzulassung nach 30.09.2020 und WLTP-Wert | (kW Verbrennungsmotor - 65 kW) x 0,72 € + (CO2-Ausstoß - 115) x 0,72 € | LeistungLeistung des Verbrennungsmotors 85 kW bzw. WLTP-Wert von 125 g/km des Verbrennungsmotors 85 kW oder WLTP-Wert von 125 g/km | mind. 5 kW und mind. 5 g/km CO2 anzusetzen | Beginnend mit 1.1.2021 werden jährlich der Wert 115 g um den Wert 3 und der Wert 65 kW um den Wert 1 abgesenkt | Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten | Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung nach 30.09.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € (höchstens 80 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | | Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht (z.B. Klassen L6e, L7e, N1) | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € (höchstens 80 €) für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € (höchstens 80 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,82 € | | KlasseL1e - L5e / Erstzulassung vor 01.10.2020 | Hubraum cm3 x 0,0275 € | Hubraum von 350 cm3 | Keine | | KlasseL1e - L5e / Erstzulassung nach 30.09.2020 | (Hubraum cm3 - 52 cm3) x 0,014 € + (CO2-Ausstoß - 52) x 0,2 € | Hubraum von 350 cm3 bzw. WMTC-Wert von 85 g/kmoder WLTP-Wert von 85 g/km | mind. 10 g/km CO2 anzusetzen | | Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht | 3,5 t < Kfz ≤ 12 t = 1,55 €/t mind. 15 € 12 t < Kfz ≤ 18 t = 1,70 €/t 18 t < Kfz = 1,90 €/t max. 80 € für Anhänger max. 66 € | Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 8 t | 15 € |

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.450.492
GZ der Erstfassung
2021-0.410.665
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 89/2021
Stammnummer
80026
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 2)
Gültig
19.06.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF