Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1706
Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes
geltende FassungEAS-AuskunftP 592/1-IV/4/00vom 14.08.2000
Wortlaut laut Findok
Künstlerische Veranstaltungen eines
ausländischen Kulturinstitutes in Österreich, das als Teil der von dem
ausländischen Staat in Österreich unterhaltenen diplomatischen
Vertretungsbehörde tätig wird, sind solange von den steuerlichen
Vorrechten der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, miterfasst, als
derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der
Vertretungsbehörde erfolgen. Die Annahme einer Zugehörigkeit zum
amtlichen Aufgabenkreis einer diplomatischen Vertretungsbehörde erscheint
unbedenklich, wenn die von der Vertretungsbehörde unternommenen
Aktivitäten einerseits nur der Vermittlung von landesspezifischem Kulturgut
dienen und andererseits kein kommerzieller Wettbewerb mit in Österreich
steuerpflichtigen Unternehmen zu besorgen ist.
Da eine diplomatische Vertretungsbehörde
grundsätzlich von allen Steuern befreit ist, unterliegt sie mit Entgelten,
die im Rahmen ihres Aufgabenkreises erzielt werden, nicht der Umsatzsteuer. Die
in Österreich auftretenden spanischen Künstler unterliegen zwar mit
den von dem Institut bezogenen Honoraren der inländischen
Einkommensbesteuerung, doch kann die Botschaft und damit auch jede ihr
angeschlossene Einrichtung nicht für die Einbehaltung der nach § 99
Abs. 1 Z. 1 EStG. sonst vorgesehenen Abzugssteuer haftbar gemacht werden.
14. August
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 592/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2371
- Gültig
- 14.08.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF