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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1165

Speditionslager als BAO-Betriebstätte ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft

geltende FassungEAS-AuskunftE 14/14-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

Wird von einem österreichischen Spediteur einer belgischen Kapitalgesellschaft ein Lagerraum als Auslieferungslager überlassen, dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte verbundene beschränkte Steuerpflicht der belgischen Kapitalgesellschaft wird allerdings dann nicht wahrgenommen werden können, wenn es sich bei diesem Auslieferungslager um ein "echtes Auslieferungslager" im Sinn von Artikel 5 DBA-Belgien handelt. Dies wird dann der Fall sein, wenn dieses Lager tatsächlich ausschließlich nur zu Lagerung oder Auslieferung genutzt wird (Art. 5 Abs. 3 Z 1 DBA-Belgien) und wenn die das Lager verwaltende österreichische Spedition in ihrem Tätigkeitsumfang nicht über den Rahmen ihrer branchenspezifischen ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Belgien). 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BetriebstätteBetriebstätte für umsatzsteuerliche BelangeInlandsbetriebstätteAuslieferungslagerbeschränkte Steuerpflicht

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 14/14-IV/4/97
Stammnummer
14137
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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