Findok · EAS-Auskünfte
EAS 200
Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/92vom 25.11.1992
Wortlaut laut Findok
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen
in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese
Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine
Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für
private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare
Tätigkeit ausüben.
25. November
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 6 UStG 1972, Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223/1972
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 1559/1/2-IV/4/92
- Stammnummer
- 18223
- Gültig
- 25.11.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF