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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 200

Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/92vom 25.11.1992

Wortlaut laut Findok

  Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitAnsässigkeitsstaatSteuerbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 1559/1/2-IV/4/92
Stammnummer
18223
Gültig
25.11.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF