Schweizerische Reisebüros, die ohne Einschaltung inländischer Betriebstätten Pauschalreisen nach und durch Österreich durchführen und damit gemäß § 3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
…verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch-deutscher Notenwechsel über die Unanwendbarkeit des genannten Abkommens…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
…wird in der Regel eine Umsatzsteuerentlastung auf der Grundlage der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
… 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Verhältnis zum…
…Steuersatz der besorgten Leistung (Hotelunterkunft, Verpflegung) unterliegen. Der Künstler ist gemäß § 3a Abs. 8 lit. a UStG in Österreich umsatzsteuerpflichtig (Entgelt ist der Überweisungsbetrag zuzüglich des Wertes der erhaltenen Sachleistung). Sollte der Künstler auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, (unechte) Umsatzsteuerfreiheit in…
… 27 Abs. 4 UStG 1994 vorzunehmenden Umsatzsteuerabzug; allerdings kann das Hotel den Steuerabzug unterlassen, wenn der tschechische Pianist auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, die gemäß § 28 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt…
…dar, sodass darauf die Regelung des auf "sonstige Leistungen" abstellenden § 3a Abs. 6 UStG 1994 keine Anwendung findet. Da allerdings die Lieferung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 im Ausland stattfindet, tritt ein gleicher Effekt, nämlich Nichtsteuerbarkeit des Umsatzes in Österreich ein. Die Lieferung eines…
…ob gem. § 3a Abs. 12 UStG 1994 eine sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt wird, die Judikatur des EuGH Rs 168/84 (UR 85, 226) zu beachten. Danach kommt die Zuordnung einer Dienstleistung zu einer anderen Niederlassung als dem Sitz nur dann in Betracht, wenn…
…die Tätigkeit als gewerblich zu werten sein, dann würden die hiefür erzielten Vergütungen gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 in Österreich auch der Umsatzbesteuerung zu unterziehen sein, wobei das französische Unternehmen eine Vorsteuerentlastung auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 in Anspruch nehmen kann…
…der Voraussetzung, daß die Leistung gegenüber einem österreichischen Bundesministerium (nichtunternehmerischer Bereich) erbracht wird, bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 12 UStG 1994 (Unternehmerortprinzip) und die Beratungsleistung unterliegt der inländischen Umsatzsteuerpflicht. 02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bilder unterliegen gemäß § 3 Abs. 7 UStG nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung ("nichtsteuerbarer Umsatz"). Die zollrechtlichen Fragen müßten mit den zuständigen Zollbehörden geklärt werden; ihre Beantwortung kann nicht in das nur für steuerliche Fragen internationaler Steuerfälle vorgesehene EAS-Verfahren einbezogen werden. 29. November 1999 Für den…
…Einräumung von Urheberrechten (Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994) verbunden ist, Abs. 9 (Empfängerort) Vorrang vor Abs. 8 (Tätigkeitsort) hat. Abs. 8 erfasst nur die aktiven Tätigkeiten, nicht jedoch wissenschaftliche Tätigkeiten, die sich in Duldungsleistungen manifestieren (vgl. Ruppe, UStG 1994, 2. Aufl…
…durch Engagement des US-Künstlers ebenfalls veranstaltend mitwirkt, ist gemäß § 3a Abs. 8 lit. a UStG in Österreich umsatzsteuerpflichtig (Entgelt ist der Überweisungsbetrag zuzüglich der erhaltenen Sachleistung). Sollte das deutsche Unternehmen auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, (unechte) Umsatzsteuerfreiheit in Österreich in…
… 3a Abs. 9 iVm § 3a Abs. 10 UStG 1994 dort ausgeführt werden, wo der leistungsempfangende Unternehmer - in diesem Fall die jeweiligen österreichischen Verlage - sein Unternehmen betreibt. Die Anwendung des Reverse Charge Systems scheitert jedoch an dem Umstand, dass die Journalistin als leistende Unternehmerin über einen…
… 3a Abs. 10 UStG einzustufen sind; allerdings kann diese Frage wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht allein im EAS-Verfahren entschieden werden. Werden einer inländischen Bank solche Katalogleistungen erbracht, dann ist diese gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Reverse Charge System) Schuldner der Umsatzsteuer, sodass diesfalls die Rechnung…
Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…
…Hinsicht ist die Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a Abs. 8 lit. a UStG ähnlich, sodass der Leistungsort der schweizerischen und deutschen Vortragenden in Österreich gelegen ist. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. 1974/800 kann eine unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden. 07…