Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1643
Journalistin mit österreichisch-amerikanischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/8-IV/4/00vom 15.04.2000
Wortlaut laut Findok
Das neue DBA-USA vom 31. Mai 1996 ist
erstmals ab der Veranlagung 1999 anzuwenden. Für schriftstellerische
Einkünfte, die eine in den USA arbeitende Journalistin mit
österreichisch-amerikanischem Doppelwohnsitz im Jahr 1995 von
österreichischen Verlagen erhalten hat, ist daher gemäß Artikel
XV des Abkommens vom 25. Okt. 1956 die durch den inländischen Wohnsitz
ausgelöste unbeschränkte Steuerpflicht uneingeschränkt
wahrzunehmen. Die auf die österreichischen Einkünfte entfallende
österreichische Steuer ist bei der steuerlichen Erfassung dieser
Einkünfte in den USA auf die US-Steuer anzurechnen.
Für Zeiträume ab dem Wirksamwerden des neuen
Abkommens ist darauf abzustellen, ob sich der Lebensmittelpunkt in
Österreich oder in den USA befindet. Im zweitgenannten Fall wären die
für die Überlassung der Urheberrechte von den österreichischen
Verlagen gezahlten Einkünfte in Österreich von der Besteuerung
freizustellen.
In umsatzsteuerlicher Hinsicht besteht inländische
Umsatzsteuerpflicht, da Leistungen aus der Tätigkeit als Journalist zu den
sog. Katalogleistungen gehören, die gemäß
§ 3a Abs. 9 iVm
§ 3a Abs. 10 UStG 1994 dort ausgeführt werden, wo der
leistungsempfangende Unternehmer - in diesem Fall die jeweiligen
österreichischen Verlage - sein Unternehmen betreibt. Die Anwendung des
Reverse Charge Systems scheitert jedoch an dem Umstand, dass die Journalistin
als leistende Unternehmerin über einen Wohnsitz in Österreich
verfügt (§ 19 Abs. 1 UStG 1994).
15. April
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- § 3a Abs. 9 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- § 3a Abs. 10 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- § 19 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/8-IV/4/00
- Stammnummer
- 2626
- Gültig
- 15.04.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF