Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1859
Deutsche und schweizerische Referenten bei inländischen Seminarreihen
geltende FassungEAS-AuskunftP 669/1-IV/4/01vom 07.06.2001
Wortlaut laut Findok
Veranstaltet ein inländisches
Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt,
Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes,
Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für
Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die
schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des
DBA-Schweiz von der inländischen Besteuerung freizustellen. Bei Vorlage
einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung kann der Steuerabzug nach
§ 99 EStG unterbleiben.
Gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz
DBA-Deutschland sind die in Deutschland ansässigen Vortragenden hingegen
mit den bezogenen Honoraren in Österreich steuerpflichtig. Dies gilt auch
für jene deutschen Vortragenden, die von einer deutschen
Kapitalgesellschaft unter Vertrag genommen wurden und auf Grund eines Vertrages
zwischen dem österreichischen Vertriebsunternehmen und der deutschen
Kapitalgesellschaft nach Österreich entsandt werden. Allerdings trifft in
diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das
österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche
Kapitalgesellschaft.
In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist die
Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a
Abs. 8 lit. a UStG ähnlich, sodass der Leistungsort der schweizerischen und
deutschen Vortragenden in Österreich gelegen ist. Nach Maßgabe der
Verordnung BGBl. 1974/800 kann eine unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch
genommen werden.
07. Juni
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- § 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 669/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2158
- Gültig
- 07.06.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF