Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1565
Teilnahme an einer schweizerischen Kunstausstellung
geltende FassungEAS-AuskunftSt 303/1-IV/4/99vom 29.11.1999
Wortlaut laut Findok
Nimmt ein in Österreich
ansässiger Künstler, der als Maler und Bildhauer tätig ist, an
einer schweizerischen Kunstausstellung teil, bei der er auch Verkäufe
seiner dort ausgestellten Werke anstrebt, dann unterliegen die dabei erzielten
Veräußerungsgewinne gemäß Artikel 14 DBA-Schweiz der
österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung
freizustellen. Denn der bei der Kunstausstellung dem Künstler zugewiesene
Ausstellungsplatz wird wegen des vorübergehenden Charakters nicht die
Erfordernisse einer "festen Einrichtung" im Sinn der genannten
Abkommensbestimmung erfüllen können.
Entgelte für die bei der Ausstellung verkauften und in
der Schweiz dem Kunden übergebenen Bilder unterliegen gemäß
§ 3 Abs. 7 UStG nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung
("nichtsteuerbarer Umsatz").
Die zollrechtlichen Fragen müßten mit den
zuständigen Zollbehörden geklärt werden; ihre Beantwortung kann
nicht in das nur für steuerliche Fragen internationaler Steuerfälle
vorgesehene EAS-Verfahren einbezogen werden.
29. November
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- § 3 Abs. 7 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 303/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2820
- Gültig
- 29.11.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF