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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1565

Teilnahme an einer schweizerischen Kunstausstellung

geltende FassungEAS-AuskunftSt 303/1-IV/4/99vom 29.11.1999

Wortlaut laut Findok

Nimmt ein in Österreich ansässiger Künstler, der als Maler und Bildhauer tätig ist, an einer schweizerischen Kunstausstellung teil, bei der er auch Verkäufe seiner dort ausgestellten Werke anstrebt, dann unterliegen die dabei erzielten Veräußerungsgewinne gemäß Artikel 14 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Denn der bei der Kunstausstellung dem Künstler zugewiesene Ausstellungsplatz wird wegen des vorübergehenden Charakters nicht die Erfordernisse einer "festen Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung erfüllen können. Entgelte für die bei der Ausstellung verkauften und in der Schweiz dem Kunden übergebenen Bilder unterliegen gemäß § 3 Abs. 7 UStG nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung ("nichtsteuerbarer Umsatz"). Die zollrechtlichen Fragen müßten mit den zuständigen Zollbehörden geklärt werden; ihre Beantwortung kann nicht in das nur für steuerliche Fragen internationaler Steuerfälle vorgesehene EAS-Verfahren einbezogen werden. 29. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Ausstellungsplatzfeste Einrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 303/1-IV/4/99
Stammnummer
2820
Gültig
29.11.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF