Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…3 erfassten Einkünfte nicht eingeschränkt wird. Somit scheidet eine Einbeziehung dieser Einkünfte in die Methode der Steueranrechnung aus. Dieses dem Wortlaut der Bestimmung eindeutig entsprechende Auslegungsergebnis steht auch im Einklang mit den Zielsetzungen der Abkommensrevision, deren Anliegen im gegebenen Zusammenhang die Beseitigung der Grenzgängerregelung des…
…dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf Grund dessen eine Steueranrechnung vorgenommen werden soll, von Bedeutung. In Deutschland…
Optiert die österreichische A-GmbH, an der neben amerikanischen Investoren die österreichische B-GmbH zu 51% beteiligt ist und die in den USA über eine Betriebstätte verfügt, in den USA für eine Besteuerung als Personengesellschaft, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA…
Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…
Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…
Erwirbt eine österreichische GmbH eine konzernfremde finnische Kapitalgesellschaft und ist diese Kapitalbeteiligung in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…
…aus nichtselbständiger Arbeit nach dem DBA-Liechtenstein das Freistellungssystem und nicht das Anrechnungssystem anzuwenden ist. In Österreich ansässige Bezieher von liechtensteinischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen daher im Rahmen des Steueranrechnungssystems auch mit jenen Bezugsteilen der österreichischen Besteuerung, an denen Liechtenstein das Besteuerungsrecht nach Art…
Der UFS hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit…
Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens…
Hat eine österreichische GesmbH&COKG in Mexiko eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet und wird diese Tochtergesellschaft mit einer Produktionsanlage ausgestattet, die der Belieferung des US-Marktes dienen soll, dann besteht die Bereitschaft, auf der Grundlage von § 48 BAO eine für die österreichische Gesellschaft eintretende Doppelbesteuerung…
Verlegt ein Mazedonier seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er aus einem Aktienpaket, das er an einer mazedonischen Bank hält, in Mazedonien voll besteuerte Dividendenerträgnisse, dann besteht die Möglichkeit durch einen auf § 48 BAO gestützten Antrag eine Anrechnung der mazedonischen Steuer zu erwirken. 23. April…
Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht…
Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten…
EAS 2315 hat sich mit dem Fall befasst, dass Mitarbeiter einer russischen Kapitalgesellschaft zur Dienstleistung in die österreichische Zweigniederlassung dieser Kapitalgesellschaft entsandt werden. Es wurde damals festgestellt, dass die von der Zweigniederlassung zu tragenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
Gemäß Merkblatt DT Divs 99 des britischen Inland Revenue gilt für Dividendenzahlungen an Ansässige von DBA-Partnerstaaten Folgendes: Der Dividendenempfänger ist berechtigt, eine Steuergutschrift von 1/9 der Bardividenden zu erhalten (eine Bardividende von 90 vermittelt daher ein Anrecht auf eine Gutschrift der britischen Körperschaftsteuervorbelastung…