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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1502

Zinsen aus Mexiko

geltende FassungEAS-AuskunftK 75/1-IV/4/99vom 26.07.1999

Wortlaut laut Findok

Hat eine österreichische GesmbH&COKG in Mexiko eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet und wird diese Tochtergesellschaft mit einer Produktionsanlage ausgestattet, die der Belieferung des US-Marktes dienen soll, dann besteht die Bereitschaft, auf der Grundlage von § 48 BAO eine für die österreichische Gesellschaft eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Erzielt daher die österreichische KG aus einem der Tochtergesellschaft gewährten Kredit fremdübliche Zinsen, die in Mexiko einer 30-prozentigen Quellensteuer unterliegen, dann würde über entsprechenden Antrag eine Anrechnung dieser mexikanischen Quellensteuer auf jene österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer zugelassen werden, die auf die mexikanischen Einkünfte entfällt. Zu beachten ist allerdings, daß bei Ermittlung des anrechenbaren Höchstbetrages (also bei Ermittlung jener österreichischen Steuer, die auf die mexikanischen "Einkünfte" entfällt) nach den in Doppelbesteuerungsabkommen üblichen Grundsätzen vorgegangen werden muß. Siehe auch AÖF Nr. 49/1991. 26. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

QuellensteuerSteueranrechnungfremdübliche Zinsen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 75/1-IV/4/99
Stammnummer
2752
Gültig
26.07.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF