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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3170

In Österreich ansässige US-Staatsbürger

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1771-IV/4/2010vom 19.07.2010

Wortlaut laut Findok

Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verknüpft. Im österreichisch-amerikanischen DBA findet sich hingegen in Artikel 1 Abs. 4 eine Sonderregelung, derzufolge sich die USA das Recht vorbehalten, in Österreich ansässig gewordene US-Staatsbürger nicht nur mit US-Einkünften, sondern auch mit den aus Österreich (oder aus Drittstaaten) stammenden Einkünften (hier: Gewinne aus einem österreichischen Gewerbebetrieb sowie inländische und aus Drittstaaten stammende Zinsen und Dividenden) zu besteuern. Die solcherart in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte werden nach den Regelungen des Artikels 22 Abs. 2 von der Doppelbesteuerung entlastet. Hierbei wird das primäre Besteuerungsrecht Österreichs an diesen Einkünften bestätigt und es wird daher bei der Besteuerung in den USA die gesamte österreichische Steuer auf die auf diese Einkünfte entfallende US-Steuer angerechnet. Diese abkommensrechtliche Anrechnungsverpflichtung erfasst sowohl eine im Veranlagungsweg als auch eine mit Endbesteuerungswirkung im Abzugsweg erhobene österreichische Steuer. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juli 2010

Normen und Schlagworte

StaatsbürgerbesteuerungEndbesteuerungSteueranrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1771-IV/4/2010
Stammnummer
48417
Gültig
19.07.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF