Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2350
Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/03vom 06.10.2003
Wortlaut laut Findok
Tritt ein in Österreich
ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem
deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht
übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien
entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in
Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland
gezahlten Bezüge gemäß Art. 15 Abs. 1 des
österreichisch-britischen und des österreichisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen
Besteuerung. Das britisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist im gegebenen
Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische
Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig"
ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses
Abkommens erfüllt.
Sollte sich der Aufenthalt in Großbritannien
verzögern und die 183-Tage-Frist überschreiten, würde
Großbritannien wohl ein Besteuerungsrecht an den von Deutschland nach
Österreich fließenden Bezügen erhalten. Sollte dieses
Besteuerungsrecht in Großbritannien tatsächlich ausgeübt werden,
dann bestünde Anrecht auf Anrechnung der britischen Steuer auf die
österreichische. Allerdings ist fraglich, ob ein derartiger Fall eintreten
wird, weil Großbritannien bei den nicht in Großbritannien
domizilierten Personen in der Regel nur die nach Großbritannien
überwiesenen Bezugsteile einer Besteuerung unterzieht; diese Frage
müsste aber mit den Organen des britischen Inland Revenue geklärt
werden.
06. Oktober
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 288/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36792
- Gültig
- 06.10.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF