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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2350

Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber

geltende FassungEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/03vom 06.10.2003

Wortlaut laut Findok

Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten Bezüge gemäß Art. 15 Abs. 1 des österreichisch-britischen und des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Das britisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses Abkommens erfüllt. Sollte sich der Aufenthalt in Großbritannien verzögern und die 183-Tage-Frist überschreiten, würde Großbritannien wohl ein Besteuerungsrecht an den von Deutschland nach Österreich fließenden Bezügen erhalten. Sollte dieses Besteuerungsrecht in Großbritannien tatsächlich ausgeübt werden, dann bestünde Anrecht auf Anrechnung der britischen Steuer auf die österreichische. Allerdings ist fraglich, ob ein derartiger Fall eintreten wird, weil Großbritannien bei den nicht in Großbritannien domizilierten Personen in der Regel nur die nach Großbritannien überwiesenen Bezugsteile einer Besteuerung unterzieht; diese Frage müsste aber mit den Organen des britischen Inland Revenue geklärt werden. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

183-Tage-FristAnsässigkeitSteueranrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 288/2-IV/4/03
Stammnummer
36792
Gültig
06.10.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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