Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1843
Dividenden aus Mazedonien
geltende FassungEAS-AuskunftW 697/1-IV/4/01vom 23.04.2001
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Mazedonier seinen Wohnsitz
nach Österreich und bezieht er aus einem Aktienpaket, das er an einer
mazedonischen Bank hält, in Mazedonien voll besteuerte
Dividendenerträgnisse, dann besteht die Möglichkeit durch einen auf
§ 48 BAO gestützten Antrag eine Anrechnung der mazedonischen Steuer zu
erwirken.
23. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 697/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2130
- Gültig
- 23.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF