Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden…
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Griechenland sind "Zinsen" aus griechischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die…
Als griechische "Staatsanleihe", deren Zinsenertrag gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Griechenland in Österreich steuerfrei zu stellen wäre, kann nur eine Anleihe angesehen werden, die von der Republik Griechenland oder einer anderen griechischen Gebietskörperschaft begeben wird. Wird eine Anleihe von der "Bank of Greece…
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und an…
Als Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie im allgemeinen nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates auf dem Kapitalmarkt zu qualifizieren sein, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden. Es ist unerheblich, in welcher Währung und…
Als "Staatsanleihen" im Sinne von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von staatlichen Einrichtungen im Sinne von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu gehören auch Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden oder Verwaltungsbezirke. Unter diesen Voraussetzungen wäre daher auch eine…
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien idF vor 1995 sind "Zinsen" aus spanischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen…
Zinsen aus spanischen Staatsanleihen dürfen gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Spanien zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden. 17. November 1992…
Ist eine österreichische Bank kuponauszahlende Stelle spanischer Staatsanleihen, so ist bei Beurteilung, ob Kapitalertragsteuerabzugspflicht gemäß § 93 Abs. 3 EStG eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien Steuerfreiheit in Österreich…
…nbsp; Werden Finanzmittel einer österreichischen Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern in griechische Staatsanleihen und Darlehen an brasilianische Kapitalgesellschaften investiert und stellt sich damit die Frage, ob die Vorteile der von Österreich mit Griechenland und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch genommen werden können, so…
Unter dem Begriff der Staatsanleihen im Sinn des Artikels 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates verstanden. Dies setzt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors…
…österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen…
Nach der derzeit noch gültigen Fassung des Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung…
…ab 1. Jänner 1995 Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens, der eine Steuerfreistellung für Staatsanleihezinsen im Ansässigkeitsstaat vorsieht, nicht mehr anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass auf österreichischer Seite Zinsenertrag aus spanischen Staatsanleihen, der auf die Zeit ab 1. Jänner 1995 entfällt, steuerpflichtig ist…
Die in Artikel 11 Abs. 3 (Fassung vor 1995) des DBA-Spanien vorgesehene Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen gilt nicht für Gewinne, die anlässlich der Veräußerung derartiger Anleihepapiere erzielt werden. Wurden daher um 5,9 Mio. S angekaufte Letras del Tesoro auf Grund eines…
Wird von deutschen und österreichischen institutionellen Investoren unter Einbringung bulgarischer Staatsanleihen (und unter Zwischenschaltung nationaler Holdinggesellschaften) eine niederländische Kapitalgesellschaft gegründet, die sich bemüht, diese Staatsanleihen in Aktien an jenen bulgarischen Gesellschaften umzutauschen, die im Rahmen des bulgarischen Privatisierungsprogrammes entstehen, dann kann zu der Frage, ob…
Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…
…betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner Abzugsbesteuerung unterzogen wurden. Sollte dies in Ausnahmefällen doch der Fall gewesen sein, dann wird die ebenfalls per 1.1.1995 rückwirkend einsetzende Revision des DBA-Spanien zur Folge haben, dass Staatsanleihezinsen aus…
Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…
Als "Staatsanleihen" im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 des DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu gehören auch Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden, oder Verwaltungsbezirke. Eine von der Comunidad de Madrid…