Findok · EAS-Auskünfte
EAS 97
Steuerfreie Madrider Stadtanleihe
geltende FassungEAS-AuskunftC 177/62/1-IV/4/92vom 02.03.1992
Wortlaut laut Findok
Als "Staatsanleihen" im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 des
DBA-Spanien werden alle Anleihen angesehen, die von staatlichen Einrichtungen im
Sinn von Artikel 2 des DBA emittiert werden. Dazu gehören auch
Gebietskörperschaften, wie autonome Gemeinden, oder Verwaltungsbezirke.
Eine von der Comunidad de Madrid begebene Anleihe wird daher als "Staatsanleihe"
zu werten sein.
2. März
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
- Art. 2 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 177/62/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18402
- Gültig
- 02.03.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF