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EAS 639Hypothekarzinsen nach dem DBA-Griechenland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/85/1-IV/4/9529.05.1995

…können idR durch eine solche Parteienvereinbarung die griechischen Zinsen nicht der österreichischen Besteuerung entzogen werden; und zwar auch dann nicht, wenn es in Griechenland zu einer bloßen Pfandrechtsvormerkung oder Pfandrechtsanmerkung gekommen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…des DBA-USA (1996), nicht aber im Altabkommen vereinbart. Erfolgen in Fällen der vorliegenden Art Sekundärberichtigungen durch Ansatz von Verrechnungspreisverbindlichkeiten, erübrigt es sich damit auf die Problematik einer Sekundärberichtigung als Nutzungseinlage einzugehen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2750Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0353-IV/4/200626.06.2006

…die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit, dass der österreichische Zahler der…

EAS 2334Anwendbarkeit der § 48 BAO-Verordnung auf Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 318/1-IV/4/0304.08.2003

…in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2390Liquidation der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft unter Aufrechterhaltung einer Reparatur- und Servicestelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/1-IV/4/0309.12.2003

…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…

EAS 2249Piloten der deutschen Lufthansa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 715/1-IV/4/0303.03.2003

…Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, doch ergibt sich diesfalls bereits aus Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens die ausschließliche Steuerberechtigung Deutschlands. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2142Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft von luxemburgisch-niederländischen Muttergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/11-IV/4/0205.11.2002

…der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und Artikel 14 Abs. 4 DBA-Niederlande der steuerlichen Erfassung dieses Veräußerungsgewinnes in Österreich entgegen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2140Nichtanrechnung der KESt wegen deutscher Verluste in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/54-IV/4/0205.11.2002

…als bei den inländischen Sparzinsen der deutschen Zweitwohnsitzer kein österreichisches Besteuerungsrecht mehr besteht. Ab 2003 ist daher eine allenfalls erhobene österreichische KESt an die in Deutschland ansässigen Bezieher der österreichischen Sparzinsen zurückzuzahlen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 2132Unterjährige Verlegung der Ansässigkeit in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/6-IV/4/0201.10.2002

…das DBA-Niederlande nicht für die niederländischen Antillen gilt) sind hingegen der Besteuerung in den Niederlanden zu überlassen. Die Beschaffung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung ist wegen der Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes unabdingbar. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 2120Vergleichbarkeit der maltesischen Körperschaftsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 228/1-IV/4/0201.10.2002

…die mit 35% erhobene maltesische Steuer um alle daraus wieder geleisteten Rückzahlungen zu kürzen, wobei es gleichgültig ist, ob die Rückzahlung an die maltesische Tochtergesellschaft oder an die österreichische Muttergesellschaft erfolgt. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1387Frage der EU-Konformität einer Quellenbesteuerung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/9822.12.1998

…mit der britischen Steuerverwaltung in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Dem Antrag müssten alle einschlägigen Belege (einschließlich der Äußerung der britischen Steuerbehörde) angeschlossen werden, die einen verlässlichen Rückschluss auf den Charakter des britischen Steuerabzuges zulassen. 22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1370Berechnung der US-Künstlerfreigrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 440/2-IV/4/9823.11.1998

…000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:    

EAS 1255Tätigkeit der Auslandskorrespondenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 43/1-IV/4/9804.05.1998

…Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA-Israel vorgenommen, dann bestehen keine Bedenken, wenn dieser Beurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt wird. 4. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2598Pension der italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200513.04.2005

…Österreich ansässig gewordene italienische Staatsbürgerin gezahlte Pension gemäß Artikel 19 Abs. 3 DBA-Italien tatsächlich in Italien besteuert wird, dann kann unter den gegebenen Umständen dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden. 13. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2529Schenkung der Anteile an einer deutschen Beteiligungs-KG mit österreichischen Tochter-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0484-IV/4/200625.08.2006

…allenfalls auf deutscher Seite verursachte Doppelbesteuerung im Steueranrechnungsweg beseitigt werden; für den in Deutschland ansässigen Zuwendungsempfänger könnte aber nicht auf österreichischer Seite, sondern müsste im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) die eintretende Doppelbesteuerung vermieden werden. 25. August 2006 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1784Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft einer französischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 378/1-IV/4/0111.01.2001

…durch das DBA-Frankreich Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Liquidationsüberschüssen belassen. Die französische Muttergesellschaft ist daher gemäß § 98 Z. 8 EStG mit den erzielten Einkünften im Veranlagungsweg zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht heranzuziehen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

…zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu besteuern. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2570Ruhegelder der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0115-IV/4/200504.03.2005

…Ruhegelder fallen damit unter Artikel 18 Abs. 4 DBA-Deutschland und sind folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Eine deutsche Besteuerung des in diesen Ruhegehältern enthaltenen "Ertragsanteils" wäre demnach nicht abkommenskonform. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2569Berechnung der 183-Tagefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-IV/4/200525.02.2005

…bis 30.6.05 nach Japan entsandt (wobei keine Entsendung in eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens stattfindet), sind die Bezüge gemäß Artikel XII Abs. 3 DBA in Japan von der Besteuerung freizustellen. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: