Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2529
Schenkung der Anteile an einer deutschen Beteiligungs-KG mit österreichischen Tochter-KGs
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0484-IV/4/2006vom 25.08.2006
Wortlaut laut Findok
Werden Anteile an einer deutschen KG von
dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an
seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in
Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt
steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der
unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen
Schenkungssteuerpflicht.
Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der
Schenkungssteuerpflicht unterwirft, richtet sich nach deutschem Steuerrecht;
diesbezügliche Auskünfte müssten auf deutscher Seite eingeholt
werden.
Handelt es sich bei der deutschen KG um eine reine
Beteiligungs-KG, deren Beteiligungsgesellschaften Personengesellschaften mit
österreichischen Betriebstätten sind, geht sonach im Ergebnis
österreichisches Betriebstättenvermögen unentgeltlich auf einen
beschränkt steuerpflichtigen und auf einen unbeschränkt
steuerpflichtigen Sohn über, dann kann für den in Österreich
ansässigen Sohn eine allenfalls auf deutscher Seite verursachte
Doppelbesteuerung im Steueranrechnungsweg beseitigt werden; für den in
Deutschland ansässigen Zuwendungsempfänger könnte aber nicht auf
österreichischer Seite, sondern müsste im Ansässigkeitsstaat
(Deutschland) die eintretende Doppelbesteuerung vermieden werden.
25. August
2006 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 6 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
- Art. 4 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0484-IV/4/2006
- Stammnummer
- 24785
- Gültig
- 25.08.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF