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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2529

Schenkung der Anteile an einer deutschen Beteiligungs-KG mit österreichischen Tochter-KGs

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0484-IV/4/2006vom 25.08.2006

Wortlaut laut Findok

Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft, richtet sich nach deutschem Steuerrecht; diesbezügliche Auskünfte müssten auf deutscher Seite eingeholt werden. Handelt es sich bei der deutschen KG um eine reine Beteiligungs-KG, deren Beteiligungsgesellschaften Personengesellschaften mit österreichischen Betriebstätten sind, geht sonach im Ergebnis österreichisches Betriebstättenvermögen unentgeltlich auf einen beschränkt steuerpflichtigen und auf einen unbeschränkt steuerpflichtigen Sohn über, dann kann für den in Österreich ansässigen Sohn eine allenfalls auf deutscher Seite verursachte Doppelbesteuerung im Steueranrechnungsweg beseitigt werden; für den in Deutschland ansässigen Zuwendungsempfänger könnte aber nicht auf österreichischer Seite, sondern müsste im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) die eintretende Doppelbesteuerung vermieden werden. 25. August 2006 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PersonengesellschaftenAnteilsschenkung - Beteiligungs-KGAnteilsschenkung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0484-IV/4/2006
Stammnummer
24785
Gültig
25.08.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF