Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1387
Frage der EU-Konformität einer Quellenbesteuerung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/98vom 22.12.1998
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine in Österreich
ansässige GmbH, die zu 58% an einer britischen Tochtergesellschaft
beteiligt ist, von dieser eine Gewinnausschüttung, so wäre diese
Gewinnausschüttung sowohl nach den Grundsätzen der
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 255 S 6) als auch nach jenen des
Art. 10 Abs. 4 lit. c des österreichisch-britischen
Doppelbesteuerungsabkommens in Großbritannien von der Quellenbesteuerung
freizustellen. Sollte in Großbritannien tatsächlich eine 20%ige
Quellensteuer von der Gewinnausschüttung einbehalten und seitens der
britischen Behörden eine Steuerentlastung verweigert worden sein, wäre
das BM für Finanzen bereit, über Antrag mit der britischen
Steuerverwaltung in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Dem Antrag
müssten alle einschlägigen Belege (einschließlich der
Äußerung der britischen Steuerbehörde) angeschlossen werden, die
einen verlässlichen Rückschluss auf den Charakter des britischen
Steuerabzuges zulassen.
22. Dezember
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Mutter-Tochter-Richtlinie, RL 90/435/EWG, ABl. Nr. L 225 vom 20.08.1990 S. 6
- Art. 10 Abs. 4 lit. c DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 49/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 30097
- Gültig
- 22.12.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF