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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1387

Frage der EU-Konformität einer Quellenbesteuerung in Großbritannien

geltende FassungEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/98vom 22.12.1998

Wortlaut laut Findok

Bezieht eine in Österreich ansässige GmbH, die zu 58% an einer britischen Tochtergesellschaft beteiligt ist, von dieser eine Gewinnausschüttung, so wäre diese Gewinnausschüttung sowohl nach den Grundsätzen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 255 S 6) als auch nach jenen des Art. 10 Abs. 4 lit. c des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Großbritannien von der Quellenbesteuerung freizustellen. Sollte in Großbritannien tatsächlich eine 20%ige Quellensteuer von der Gewinnausschüttung einbehalten und seitens der britischen Behörden eine Steuerentlastung verweigert worden sein, wäre das BM für Finanzen bereit, über Antrag mit der britischen Steuerverwaltung in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Dem Antrag müssten alle einschlägigen Belege (einschließlich der Äußerung der britischen Steuerbehörde) angeschlossen werden, die einen verlässlichen Rückschluss auf den Charakter des britischen Steuerabzuges zulassen. 22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungenMutter-Tochter-Richtlinie

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 49/1-IV/4/98
Stammnummer
30097
Gültig
22.12.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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