8. Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) Rz 850: Der Abrechnungsbescheid stellt eine Entscheidung im Einhebungsverfahren dar. Durch den antragsabhängigen Abrechnungsbescheid wird über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber entschieden, ob und inwieweit eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch die Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist…
…die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…Bf im bisherigen Verfahren, wonach Zahlungen von ihm ohne Rechtsgrund geleistet wurden und auf dem Abgabenkonto der OEG mangels rechtswirksamer Bescheide keine Abgabenschuld entstanden ist, wird Folgendes ausgeführt: Bestehen zwischen einem Abgabenpflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie…
…nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung…
…die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet seien, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Zuschätzung…
…die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…in Höhe der von ihm geltend gemachten Vorsteuer (113.200,00 €). Durch diese Überrechnung wurde der zu diesem Zeitpunkt bestehende Rückstand am Abgabenkonto des Bw. (7.336,37 €) getilgt, sodass ein Guthaben iHv. 105.863,63 € verblieb. Nach der Verbuchung einiger weiterer…
…€ 10.483,16 nicht auf "die jeweils älteste Schuld" verrechnet worden sei ist entgegenzuhalten, dass ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist in dem in § 216 BAO normierten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen und es ist ein solches auch…
…leg. cit. auszutragen. Allerdings ist gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 5.12.1991, 89/17/0186, im Abrechnungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen. Weiters ist auf § 254 BAO hinzuweisen, wonach durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt wird…
…so ist die Verletzung dieser Kriterien ebenfalls evident, sofern die Richtigkeit des Datums nicht in Frage steht. Mit der bei der BP im Jahr 1996 festgestellten Verbuchung von PE ohne jegliche Beleggrundlage (TZ 13 und tw. TZ 15 des BP-Berichtes) wurde den Grundsätzen ordnungsgemäßer…
…der Zustellung, sondern ob sie überhaupt (wirksam) erfolgt sei. Diese Frage sollte nach Ritz daher im Verfahren nach § 216 BAO "austragbar" sei. Da aber seit 31.12.2004 gemäß § 216 BAO (BGBl. I Nr. 180/2004) ohnehin in erster Linie über die Richtigkeit der Verbuchung…
…Abrechnungsbescheid) ist über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Nach § 19 Abs. 1 KO brauchen Forderung, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren…
…gemäß § 216 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) schlechthin abzusprechen sei und ein solcher Antrag nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die entsprechende Verbuchung hätte erfolgen müssen, zulässig sei…
…und andererseits über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechungsbescheid (§ 216 BAO) abzusprechen ist. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem…
…die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung…
…Abgabenkonto. Die Abgabenbehörde erster Instanz war daher veranlasst eine Feststellung über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Abgabenkontos zu treffen. Die Feststellung ist mit Abrechnungsbescheid vom 17. September 2004 vorgenommen worden. Die Berufung vermag keine Unrichtigkeit des Abrechnungsbescheides aufzuzeigen. Nach Zustellung des Abrechnungsbescheides muss der Bw…
…beantragt wurde, abzüglich der seither getilgten Abgaben in Höhe von derzeit € 3.706.916,89 nicht erloschen ist: Entscheidungsgründe Am 17. Februar 2010 beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Ausstellung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung betreffend Einkommensteuern 1987-1992, Gewerbesteuern…