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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2132

Unterjährige Verlegung der Ansässigkeit in die Niederlande

geltende FassungEAS-Auskunft04 3682/6-IV/4/02vom 01.10.2002

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein Abgabepflichtiger, der Konsulenteneinkünfte aus Curacao (niederländische Antillen) bezieht, unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes mit 1. Oktober 2001 den Mittelpunkt der Lebensinteressen in die Niederlande, dann unterliegen jene Konsulenteneinkünfte, die bis Ende September 2001 erwirtschaftet wurden, noch der österreichischen Besteuerung; die ab 1. Oktober 2001 erwirtschafteten Drittstaatseinkünfte (Drittstaatseinkünfte deshalb, weil das DBA-Niederlande nicht für die niederländischen Antillen gilt) sind hingegen der Besteuerung in den Niederlanden zu überlassen. Die Beschaffung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung ist wegen der Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes unabdingbar. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Mittelpunkt der LebensinteressenDoppelwohnsitzKonsulenteneinkünfteKonsulententätigkeitAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 3682/6-IV/4/02
Stammnummer
33578
Gültig
01.10.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF