RIS AI
3 228 Treffer349 msnur geltende Fassungen
EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…des DBA-USA (1996), nicht aber im Altabkommen vereinbart. Erfolgen in Fällen der vorliegenden Art Sekundärberichtigungen durch Ansatz von Verrechnungspreisverbindlichkeiten, erübrigt es sich damit auf die Problematik einer Sekundärberichtigung als Nutzungseinlage einzugehen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche Konzerngesellschaft stattgefunden hat. 2. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

…denen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens keine inländische Steuerschuld entsteht, nicht der Fall. Damit kommt für eine DBA-konforme Steuerentlastung von Abzugssteuern nur der Wege eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt in Frage. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

…oder dass Gewinnteile vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung der griechischen Betriebstätte zugerechnet werden; die Ursache der Nichterfassung kann daher in einem DBA-widrigen und daher aufklärungsbedürftigen internationalen Qualifikationskonflikt liegen. 21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 497Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/9419.09.1994

…an der Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 687Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/9501.08.1995

…Abgabenschuldner in Betracht kommt"; das war die schweizerische Gesellschaft; nur sie kann daher die Rückerstattung der Abzugssteuer beantragen; eine Anrechnung auf die Steuerschuld der Gesellschafter der KG wäre gesetzlich nicht gedeckt. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2040Dubiose Dienstleistungsrechnungen einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/4-IV/4/0224.04.2002

…günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar, von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, den steuerlich maßgebenden Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren von Amts wegen zu erforschen, abzusehen.   24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

…gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche gegeben, sodass die Zinskomponente jedenfalls der österreichischen Besteuerung unterliegt. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 1736Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/0009.10.2000

…den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die Refundierung an den Schweizer vornimmt ist unzulässig. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 381KESt-Rückerstattung nach Anteilsabtretung unter Rückbehalt des Dividendenkupons
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/9/1-IV/4/9402.02.1994

…dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

…die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies wäre eine sinnverdrehende und daher unzulässige Auslegung von § 13a AVOG. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: