Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1178
Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Auf Grund des
österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr.
249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene
deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich
für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche
Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon,
ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz
begründet hat.
01. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 2 Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 328/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 14572
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF