…wieder rückgängig gemacht werden. Eine Anrechnung solcher zu Unrecht einbehaltener Abzugsbeträge im Veranlagungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen und könnte daher mangels entsprechender Eingabekennzahlen im automatisierten Abgabenfestsetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US-Einkünfte hat im Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen; eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung findet bei ausländischen Personengesellschaften in Österreich nicht statt. 6. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des DBA-USA (1996), nicht aber im Altabkommen vereinbart. Erfolgen in Fällen der vorliegenden Art Sekundärberichtigungen durch Ansatz von Verrechnungspreisverbindlichkeiten, erübrigt es sich damit auf die Problematik einer Sekundärberichtigung als Nutzungseinlage einzugehen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche Konzerngesellschaft stattgefunden hat. 2. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der Vergangenheit anwendbar ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…oder dass Gewinnteile vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung der griechischen Betriebstätte zugerechnet werden; die Ursache der Nichterfassung kann daher in einem DBA-widrigen und daher aufklärungsbedürftigen internationalen Qualifikationskonflikt liegen. 21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 4 BAO zur Behebung von Bescheiden, die mit EU-Primärrecht (mit dem EGV) im Widerspruch stehen, zu bejahen sein. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abgabenschuldner in Betracht kommt"; das war die schweizerische Gesellschaft; nur sie kann daher die Rückerstattung der Abzugssteuer beantragen; eine Anrechnung auf die Steuerschuld der Gesellschafter der KG wäre gesetzlich nicht gedeckt. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…an der Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich der Lebensmittelpunkt in der Grenzzone liegt und folglich die Grenzgängereigenschaft zusteht. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies wäre eine sinnverdrehende und daher unzulässige Auslegung von § 13a AVOG. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…denen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens keine inländische Steuerschuld entsteht, nicht der Fall. Damit kommt für eine DBA-konforme Steuerentlastung von Abzugssteuern nur der Wege eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt in Frage. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: