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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 795

Multinationales Musikquartett

geltende FassungEAS-AuskunftW 17/1-IV/4/96vom 29.01.1996

Wortlaut laut Findok

Wirkt ein schwedischer Musikprofessor mit Hauptwohnsitz in Österreich an einem Hamburger Kammermusikquartett mit (Violine), für das in Deutschland als Mitunternehmerschaft eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchgeführt wird, und bestreitet dieses Quartett auch in Österreich Konzerte, dann unterliegt jener Teil der österreichischen Honorare, der auf das österreichische Quartettmitglied entfällt, nicht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG; denn dieser Teil fließt nicht einem beschränkt Steuerpflichtigen zu. Wird in einem derartigen Fall dennoch ein Steuerabzug von den österreichischen Veranstaltern vorgenommen, müsste dieser im Rückerstattungsweg nach § 240 BAO wieder rückgängig gemacht werden. Eine Anrechnung solcher zu Unrecht einbehaltener Abzugsbeträge im Veranlagungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen und könnte daher mangels entsprechender Eingabekennzahlen im automatisierten Abgabenfestsetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:    

Normen und Schlagworte

KünstlerKünstlerbesteuerungAbzugssteuerSteuerabzugRückerstattungRückerstattungsverfahrenVeranlagungLizenzgebührInlandsbetriebstätteMusikerkünstlerische TätigkeitGastspielGastspielvergütung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 17/1-IV/4/96
Stammnummer
16524
Gültig
29.01.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF