…Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Verfahren betreffend die Vorschreibung der Aussetzungszinsen nicht zu prüfen ist. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, weil das Erkenntnis nicht von der…
…Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Festsetzung der von der Aussetzung der Einhebung umfassten Abgaben ein (BFG vom 18.8.2015, RV/7105095/2014 und vom 2.10.2017, RV/7104306/2017). Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Einkommensteuer und der Nebenansprüche beim Beschwerdeführer…
…sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten. und gemäß dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 2008, 2004/12/0142, die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Den Feststellungen der Betriebsprüfung…
…nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (VwGH 13.09.2006, 2003/13/0131). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind in einem gemäß …
…der Einkommensteuer für das Jahr 2001 eine Nachforderung von € 25.900,60 ergeben hatte. Die fristgerechte Berufung vom 28. Juni 2003 richtet sich sowohl gegen den Anspruchszinsenbescheid als auch gegen den zugrunde liegenden Einkommensteuersteuerbescheid und enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche Richtigkeit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 3. März 2006 betreffend Verfügungsverbot, Pfändung und Überweisung einer Geldforderung sowie Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens entschieden: 1. Die Berufung gegen…
…Bringt der Haftungspflichtige sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch Berufungen ein, so ist zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden. Somit können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden. Der…
…Insofern die Bw. die im Haftungsbescheid erfassten Abgabenfestsetzungen bestreitet, ist dem entgegenzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1997, 93/15/0128) Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren dann nicht mit Erfolg erhoben werden können, wenn gegenüber dem…
…auf Erlass der Abgaben aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 ZollG gestellt. Die im Billigkeitsverfahren gestellten Anträge (Erstantrag, Berufung, Beschwerde) stimmen inhaltlich mit dem im gegenständlichen Abrechnungsbescheidverfahren ins Treffen geführten Darstellungen überein. Im Abrechnungsbescheidverfahren ist ein Streit zwischen Abgabenpflichtigem und Abgabenbehörde über die Richtigkeit der Gebarung auf…
…mit Schreiben vom 23. Februar 2006 übermittelt hat. Zur Frage der Verjährung wird daher auf die Berufungsvorentscheidung verwiesen. Gemäß dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. April 2007, 2004/13/0046-10 ist zwar von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen, sodass die diesbezüglichen Vorbringen für…
…innerhalb der Frist für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die an die Gesellschaft ergangenen, und dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide zu berufen. Von dieser Möglichkeit hat der Berufungswerber auch Gebrauch gemacht. Die Richtigkeit der Abgabenvorschreibungen wird daher in diesem Berufungsverfahren zu klären…
…die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Behörde hat nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes auf Grund des dem Haftungsbescheid vorangegangenen Abgabenbescheides zwar von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen…
vom 31. Juli 1997) kein Verschulden angelastet werden kann. Da nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen, solche jedoch nicht vorliegen, war der Berufung antragsgemäß stattzugeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 31. Mai 2007
…inhaltlichen Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen ist entgegenzuhalten, dass dem Haftungsbescheid Abgabenbescheide vorangegangen sind, sodass es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) im Verfahren über die Heranziehung des Bw. zur Haftung daher verwehrt ist, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung…
…worden seien. Gehen dem Haftungsbescheid Abgabenbescheide voran, ist es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) im Verfahren über die Heranziehung des Bw. zur Haftung verwehrt, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung als Vorfrage zu beurteilen. Der Meinung, dass es…
…bereits zutreffend festgehalten hat, ist für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht allein maßgeblich, ob die oben dargestellten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Im gegenständlichen Fall genügt der Bestand der formellen Körperschaftsteuerschuldigkeit für 1987 und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung (vgl. VwGH 17.9.1990…
…2004) festgesetzt wurden, sodass es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) im Verfahren über die Heranziehung der Bw. zur Haftung daher verwehrt ist, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung als Vorfrage zu beurteilen. Die Meinung der Bw., dass hinsichtlich…
…in Höhe von € 273,00) noch nicht fällig war. Die Behörde hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 13.9.2006, Zl. 2003/13/0131) auf Grund des dem Haftungsbescheid vorangegangenen Abgabenbescheides vom 10. Jänner 2003 somit von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen…