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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/0888-W/06

Auseinandersetzung mit Frage des Verschuldens.

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/0888-W/06vom 31.05.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

vom 31. Juli 1997) kein Verschulden angelastet werden kann. Da nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen, solche jedoch nicht vorliegen, war der Berufung antragsgemäß stattzugeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 31. Mai 2007

Normen und Schlagworte

VerschuldenRichtigkeit der AbgabenfestsetzungVerjährung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/0888-W/06
Stammnummer
28705
Gültig
31.05.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF