Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/0888-W/06
Auseinandersetzung mit Frage des Verschuldens.
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/0888-W/06vom 31.05.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
vom 31. Juli 1997) kein Verschulden angelastet werden kann.
Da nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher
Pflichten zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen, solche jedoch nicht
vorliegen, war der Berufung antragsgemäß stattzugeben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Wien, am 31.
Mai 2007
Normen und Schlagworte
- § 9 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 80 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
- Geschäftszahl
- RV/0888-W/06
- Stammnummer
- 28705
- Gültig
- 31.05.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF